Wer bezahlt das Inkassounternehmen

Hallo

Angenommen ein Vermieter schickt seinem Mieter die Jahresabrechnung. Angemonnen der Mieter bezieht Leistungen vom Sozialamt , (bevor Hatz IV eingeführt wurde) , und übergab es seinem Sachbearbeiter. Wenn nun die Auszahlung vom Sozialamt so lange in die Länge gezogen wird, das der Mieter ein Inkassobüro aufsuchen muß, wer muß die anfallenden Zusatzkosten bezahlen. Der Mieter oder das Sozialamt, das trotz Zusage immer noch nicht den offenen Betrag überwiesen hat.Und wie weit muß das Inkassobüro die richtige Antwort kennen ?

Gruß Nino

In der Regel zahlt immer der Auftraggeber. Wenn ich also was einklage strecke ich erstmal vor. Dieser Betrag wird aber dann wieder auf den Gläubiger weitergeleitet ( wenn der zahlt, wenn nicht bleibe ich drauf sitzen).
Silvio

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Hallo

Zuerst muß ich etwas verbessern :

Wenn nun die Auszahlung vom Sozialamt so lange in die Länge gezogen :wird, das der Mieter ein Inkassobüro aufsuchen muß

Natürlich meine ich den Vermieter, nicht den Mieter.

Oder auch anders gesagt : A übergibt B die Jahresabschlussrechnung. B gibt diese weiter an C, da C dies üblicherweise bezahlt.
C will auch bezahlen und bestätigt B auch dies schriftlich. C läßt sich beim bezahlen so viel Zeit, so das A ein Inkassounternehmen beauftragt, bei B den Betrag einzufordern obwohl dieser auch weiss, das C den Betrag bezahlen muß, da er dies von B schriftlich gesehen hat.

Zur Ergänzung .Ich bin weder A, B oder C. Ich bin nur D, der Beobachter.

Gruß Nino

Guten Morgen!

Die Antwort von Silvio war auch für mich zu hoch…

Grundsätzlich sind natürlich nur Vermieter und Mieter Vertragsparteien. Wenn das Amt nicht aus den Puschen kommt, ist das für das Vertragsverhältnis ohne Belang. Andererseits ist abzuwägen, ob die Beauftragung des Inkassounternehmens nicht treuwidrig sein könnte, wenn der Vermieter genau weiß, dass das Geld - wenn auch spät, aber doch sicher - vom Amt kommt.

Also…

…ich bekomme eine „Rechnung“ diese ist auf mich ausgestellt!
Und in diesem Moment ist es unerheblich wohin ich diese weiterleite, denn die Rechnung bekomme ich und nicht „c“. Somit bin ich auch für die termingerechte Begleichung verantwortlich.
Kunde hat Versicherungsschaden Handwerker macht alles ganz stellt Rechnung an Kunden. Versicherung lässt sich Zeit mit zahlen…
Mahnung trotzdem an den Kunden.
Wichtig ist immer noch der Rechnungsempfänger!

Und das ist gut so. Wohin soll das denn führen?: " Holen Sie sich bitte das Geld vom Herrn Mayer der schuldet mir sowieso noch 10.00 …!"

…oder habe ich da was falsch verstanden?

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