Wer bezahlt das Pflegeheim?

Nehmen wir an eine Person X hat die Pflegestufe II - dessen Frau Y hat eine sehr geringe Rente (ca. 250 €).

Y schafft es jetzt nicht mehr X zu pflegen und würde ihn gern in ein Altersheim/Pflegeheim unterbringen.

Wer kommt für die Kosten auf. X und y haben drei Kinder mit folgenden Löhnen/Gehältern (netto):

A = 1.700 €
B = 1.200 €
C = 1.500 €

mit deren Partnern ist das Einkommen wie folgt

A = ohne Partner also 1.700 €
B = 2.800 €
C = 1.500 + ALG II

Wer müsste das Pflegeheim für X bezahlen wenn Y nicht dafür aufkommen kann und keine Ersparnisse mehr zur Verfügung stehen.

also so läßt sich diese frage nicht beantworten, da man erstmal wissen müßte was das pflegeheim kostet

aber mir kommt es so vor, zumindest bei den hier fiktiven personen, dass die freibeträge, die jeder hat, ausreichen, dass der staat für die differenz aufkommen muss und sonst keiner
gruß tom

Aus eigener Erfahrung habe ich das anders erlebt.
Wenn „Paar B“ Kinder hat ist es aus dem Spiel. Wenn nicht, dann ist es so, dass das Sozialamt schon mal genauer hinschaut und das Kind aus Paar B wohl bezahlen müsste.
War bei mir damals auch so, obgleich wir nicht viel verdient haben.
Mein Mann sollte für das Pflegeheim seines Vaters bezahlen. Und obwohl es heisst, dass „Schwiegerkinder“ nichts bezahlen müssen, wurde von meinem Gehalt ein Teil angerechnet, weil ich damit ja dann meinen Mann wieder unterhalten musste mit dem Anteil der ihm abgezogen wurde für das Pflegeheim seines Vaters.
Das Sozialamt hat auch alles mögliche aus der Berechnung gestrichen. Selbst Heizkosten wurden gestrichen. Wir hätten also extrem am Heizen sparen müssen, um die Heimkosten des Vaters anteilig zu begleichen. Kredit für „Luxusgüter“ wurde auch nicht anerkannt.

Wir hatten „Glück“! Wir legten Einspruch gegen die Entscheidung ein, weil mein Mann im Heim aufwuchs und ich zufällig im BGB einen Paragraphen fand, aufgrund dem Kinder nicht für Eltern aufkommen müssen, wenn die Eltern nicht für ihre Kinder aufkamen.

In jedem Fall würde ich auf jeden Fall empfehlen einen Widerspruch gegen jegliche Entscheidung einzulegen und mir Fachauskunft einzuholen. Denn versuchen tut das Amt viel.