Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt. Ich habe auf Prozesskostenhilfe-Basis eine Rechtsanwältin beauftragt, für mich tätig zu werden. Leider kann ich nicht erkennen, dass sie, außer Post vom Sozialgericht an mich, mir zuzustellen, überhaupt etwas tut. Alles muss ich alleine machen, bis hin zum Beantragen von ärztlichen Unterlagen. Kommunikation findet nur statt, wenn ich sie beginne. Außerdem kommen ständig Beweise, die ich über sie dem Gericht zukommen lasse, angeblich nicht an. Einmal sah ich, als sie meine Akte öffnete, meine Klageschrift, die ich eigentlich fürs Gericht verfasste, dort liegen. Sie hatte sie gar nicht abgeschickt, stattdessen nur eine formlose Klage per Fax. Davon hatte sie mir aber nichts gesagt und aufgefallen war es mir nur, da mir das Gericht Fragen stellte, die eigentlich mit der Begründung in meiner von mir verfassten Klage bereits beantwortet gewesen wären. Sonst hätte ich gar nichts davon bemerkt. Nun ist bereits zum zweiten Mal ein Schreiben angeblich nicht angekommen, dass ich über ihre Kanzlei an das Gericht gesendet hatte. So langsam frage ich mich allen Ernstes, ob sie überhaupt noch was für mich tut, außer ihre Sekretärin Post für mich weiterleiten zu lassen.
Da ich es nun leid bin, ständig bei Gericht nachfragen zu müssen, ob diese oder jene ärztlichen Unterlagen auch angekommen sind und mich das Gericht auch wiederholt ermahnte, Schriftverkehr nur über meinen anwaltlichen Vertreter zu senden, möchte ich meine Anwältin von ihrem Auftrag nun entbinden. Ich hatte zunächst angenommen, dass es vielleicht klüger sei, einen Anwalt zu beauftragen, um damit auf die Gegenpartei, eine Behörde, mehr Druck auszuüben. Aber so wie es sich nun darstellt, wäre ich wohl besser gefahren, wenn ich, wie früher auch, meine Klage alleine geführt hätte.
Meine Frage nun: Wenn ich dem Sozialgericht nun mitteile, dass ich von nun an meine Sache selbst vertreten möchte und dies auch begründe, kann es dann vorkommen, dass mir möglicherweise die Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden? Sie hatte ja Prozesskostenhilfe beantragt und wohl auch genehmigt bekommen, aber wie ist das, wenn ihr Mandat vorzeitig endet, bzw. von mir aufgekündigt wird? Im Grunde würde ich ja dadurch noch mithelfen, den Steuerzahler zu entlasten oder werden dann stattdessen, die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten auf mich abgewälzt? Ich weiß ja nicht, ob bei frühzeitiger Beendigung ihrer Arbeit für mich, sie trotzdem ihre bisherige Tätigkeit entlohnt bekommt.
Wäre schön, wenn mir da jemand eine Auskunft erteilen könnte.
Freundliche Grüße
Micha0160