wohne in heilbronn im fünften stock und habe seit jahren probleme mit schimmelbefall an den wänden. küche, wohnzimmer, schlafzimmer sind betroffen. an den fenstern kondensiert das wasser immer, im grunde genommen lebe ich trotz täglichdem stoßlüften in einem dampfbad.
die stadt ist der vermieter und hat bereits umbauten vorgenommen, die zu keiner verbesserung geführt hat. man versucht nun MIR die schuld daran zu geben. dass ich zu viel kochen würde, oder die fenster nicht regelmäßig öffnen würde und lauter so humbug. die fenster werden bei mir mehrmals täglich geöffent, allein wegen der schimmelsporen, die sich in der luft befinden.
ich möchte nun einen gutachter bestellen, der mir bescheinigt, dass der fehler am bau liegt und ich somit eine mietminderung anstreben kann. wer zahlt das? hab ich eine chance, dass der vermieter das bezahlt, oder zumindest die kosten mit mir teilt?
lg hannelore
Guten Tag.
Wer einen Gutachter bestellt, muss ihn auch in der Regel bezahlen. Es sei denn, es wurden vorher Absprachen mit dem Vermieter getroffen, dass
- der die Kosten übernimmt
- die Kosten geteilt werden
- der die Kosten zu tragen hat, der nach dem Urteil des Gutachters die Hauptschuld an dem Schimmelproblem trägt.
Hallo Hannelore,
vom Grundsatz her bezahlt immer der Auftraggeber.
Evtl. kannst Du zusammen mit dem Vermieter einen Gutachter beauftragen und ihr vereinbart gleich von Anfang an mit dem Gutachter, dass die Kosten je zu 50 % an Mieter und Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Oder ihr vereinbart, dass der, der den Schimmel verursacht, auch den Gutachter bezahlt. Aber Achtung: der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Denn die Sachlage ist nicht immer so einfach, wie Du dir das vorstellst (habe ich gerade vor kurzem erlebt).
Wenn Du einen Gutachter suchst, kannst du beim Ring Deutscher Gutachter www.rdg-ring.de schauen.
LG
Barbara
Hallo Barbara, danke für die fixe Antwort. Leider funktioniert die Seite für meine Stadt nicht
wohne … im fünften stock und habe seit jahren
probleme mit schimmelbefall an den wänden. küche,
wohnzimmer, schlafzimmer sind betroffen. an den :fenstern kondensiert das wasser immer,
im grunde genommen lebe ich trotz täglichdem
stoßlüften in einem dampfbad.
die stadt ist der vermieter und hat bereits umbauten
vorgenommen, die zu keiner verbesserung geführt hat. :man versucht nun MIR die schuld daran zu geben. dass :ich zu viel kochen würde, oder die fenster nicht
regelmäßig öffnen würde.
die fenster werden bei mir mehrmals täglich geöffent,
allein wegen der schimmelsporen …
ich möchte nun einen gutachter bestellen, der mir :bescheinigt, dass der fehler am bau liegt und ich
somit eine mietminderung anstreben kann.
wer zahlt das? hab ich eine chance, dass der
vermieter das bezahlt, oder zumindest die kosten mit
mir teilt?
Liebe Hannelore,
grundsätzlich ist es so, dass ich als Gutachter - bei anderen Gutachtern wird es wahrscheinlich ebenso sei - nur etwas in einem Gutachten bescheinigen kann was tatsächlich durch entsprechende Messungen auch festgestellt worden ist. Soviel zum Bescheinigen.
Nächster Punkt ist, dass wier diese Vermieterallüren zu genüge kennen, aber letztendlich versucht Ihr Vermieter sich aus der Sache rauszuwinden indem er Ihnen den „Schwarzen Peter“ zuschiebt. Er wird also einen Teufel tun und sich an den Gutachterkosten beteiligen. Die Wohnungsbaugesellschaft wird Ihnen vielleicht einen Gutachter schicken. Dieser Gutachter wird von der Wohnungsbaugesellschaft bezahlt und wird bestrebt sein wieder einen Auftrag von dieser zu erhalten. Also erwarten Sie hier kein neutrales Untersuchungsergebnis! Wenn Sie einen Gutachter bestellen, dann müssen Sie diesen auch bezahlen. Ergibt die gutachterliche Untersuchung jedoch, dass ein Bauschaden vorliegt, so haben Sie neben einem Anspruch auf Mietminderung auch einen Schadensersatzanspruch und können auf diesem Wege auch die Gutachterkosten geltend machen.
Lg., D. Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe
Referenzen und Infos siehe: www.schadstofffrei.de
Ja, ich weiß, manchmal dauert auch die Wartung etwas länger.
Dann probier es morgen einfach telefonisch:
0800-6644526
oder rufe mich morgen früh im Büro an. Kontaktdaten findest du auf www.koch-wertermittlung.de
LG
Barbara
Vielen lieben Dank für ihre Atwort. Sie ist mir sehr hilfreich!
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore
sorry, aber hier kann ich dir nicht helfen.frag mal beim gesundheitsamt nach,die wissen da auch so einiges oder den mieterbund.viel erfolg.
Hallo.
Da Sie den Gutachter bestellen, müssen auch Sie erst einmal in Vorleistung treten. Sollte der Gutachter aber zweifelsfrei feststellen, dass ausschließlich Schäden am Gebäude oder Fehler im Wandaufbau für die Schimmelpilzbildung verantwortlich sind und eine Mitschuld des Nutzungsverhaltens auszuschließen ist, dann können die Kosten auf den Vermieter übertragen, sprich von der Miete abgezogen werden.
Guten Tag,
ich bin öbv Gutachter für Transportfragen, aber ganz allgemein gilt - wer den Gutachter beauftragt muss die Rechnung zahlen. Ich würde Ihnen empfehlen einen Anwalt einzuschalten - dann im Gerichtsverfahren bestellt das Gericht einen Gutachter.
MfG
Falk Ambrasas
Man kann ein Privatgutachten durchführen lassen. Bezahlt zunaechst immer derjenige, der den Auftrag erteilt hat. Danach kann man versuchen die Kostenerstattung vom Vermieter einzutreiben.
Am Besten waere aber vorerst einen Rechtsanwalt einzuschalten, Beweissicherung über Gericht einleiten.
Grüsse
Molnar
Ich bin erst seit gestern aus dem Urlaub wieder da, deshalb die späte Antwort:
Wer den Gutachter bestellt muß ihn auch bezahlten… Ich denke es geht nur gütlich, oder über einen RA. Wie hoch ist denn die rel. Luftfeuchte im Raum. Diese sollte ca.40% betragen.
Wie sieht es denn in anderen Wohnungen aus?
Stoßlüftung ist in Ordnung, lüften wenn es draußen kälter als Drinnen ist. Kältere Luft erwärmnt sich und nimmt dabei Feuchte auf, … Falls noch fragen: mail. Mit freundlichen Grüßen K. TAeubig
Mail: [email protected]