Wer bezahlt den Krankenwagen?

Hallo,
ich bin 15 Jahre und bei der AOK versichert. Wir waren auf unserer Abschlussfahrt in Bayern. Ich bin unglücklicherweise über eine Treppe gestolpert und habe mir beim Fallen das Handgelenk schwer gestaucht, danach war ich wegen der Schmerzen kurz Bewusstlos. Mein Lehrer hat sofort den Rettungswagen gerufen. Ich wurde ordnungsgemäß im Krankenhaus behandelt. Als ich wieder zu Hause war, bekamen meine Eltern eine Rechnung für den Rettungswagen rund 67,- €. Wer muss diese nun bezahlen? Meine Eltern, meine Krankenversicherung oder etwa jemand ganz anderes? Ich fände es nicht in Ordnung, wenn wir die Kosten tragen müssten. Wozu hat man schließlich eine KKV und bezahlt seine Beiträge? Ich bitte um Hilfe, mit fundierten Fakten
(Bsp. Gesetze oder Regelungen, also irgendwas mit dem man gegen diese Rechnung vorgehen kann, wenn wir im Recht seinen sollten)

Danke.

Hallo, von wem kommt die Rechnung ? 67 EUR ist ziemlich billig für einen Rettungswagen.

Wurde die Rechnung schon bei der AOK eingereicht ? Vorher würde ich mich nicht aufregen.

Möglicherweise muss die Notwendigkeit des Transportes noch durch eine ärztliche Bescheinigung aus dem Krankenhaus belegt werden. Normalerweise
kümmert sich der Rettungswagenfahrer darum.

Gruss

w.will

Die Rechnung wurde noch nicht eingereicht. Es ist uns auch komplett neu, dass solche Rechnung an die Haushalte geschickt werden. Vor einigen Jahren hat sich mein Papa das Bein gebrochen und wurde auch mit dem Krankenwagen ins Kh gebracht. Damals kam keine Rechnung.

Grüße

Hallo,

wichtig ist zu wissen von wem die Rechnung kam.

Kam die Rechnung von den Malteser, Rotes Kreuz o.ä. dann würde ich die Rechnung der ges. Unfallversicherung übermitteln mit dem Hinweis auf Ausgleich der Rechnung - vorausgesetzt die Fahr war eine offiziele Schulveranstaltung. Bitte mit dem Lehrer abklären.

Kam die Rechnung von der AOK? Wenn ja, dann ist dies Dein Eigenanteil für den Krankenwagen. Ich würde auf alle Fälle versuchen mit der AOK zu verhandeln.

Die Höhe der Rechnung weist darauf hin, dass es ein Eigenanteil ist, denn der Krankenwagen kostet weit mehr. Ich würde ihn aber nicht gleich selbst bezahlen, sondern mit der Schule und der AOK verhandeln!

Viel Erfolg und über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Steffen

hallo,
bitte wenden sie sich an ihre krankenkasse

Da ihr bei einer schulischen Veranstaltung wart, ist das ein Fall für die Berufsgenossenschaft. Das ist wie ein Arbeitsunfall. In dem Fall ist das der Gemeindeunfallversicherungsverband. Wemm bleibende Schäden übrig blieben, könntest du sogar eine Rente darauf bekommen.

Hans

Klar ist, dass die Krankenkasse für die Rechnung zuständig ist. Warum sie jetzt nicht dort gelandet ist ? Vielleicht hat das Transportunternehmen einfach nicht die erforderlichen Daten gehabt.

Bei der AOK einreichen und weitersehen. Gibt es eine (nachträgliche)Verordnung der Fahrt durch den Arzt im Krankenhaus ? Sollte an der Rechnung dranhängen. Sonst besorgt Euch die. siehe auch §2,2 bei
http://www.netzwerk-artikel-3.de/netzinfo024/025.php

Gruss

w.will

Hallo,

bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine, da dies eine Schulveranstaltung war, weder Deine Krankenkasse noch Ihr dafür aufkommen müßt, sondern die Unfallversicherung Deiner Schule.

Frag bitte bei der AOK nach. Die werden dies sicher wissen.

Schöne Grüße

Hallo sk7,

leider ist die gesetzliche Krankenversicherung keine Vollversicherung mehr und die Bundesbürger müssen sich auf immer mehr Selbstbeteiligungen bzw. Leistungskürzungen einstellen.
Die Fahrten mit einem Krankenwagen werden lt. der Fahrtkostenregelung im Sozialgesetzbuch von den Krankenkasse nur bezahlt wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Hier kann der behandelnde Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dann werden die Kosten abzüglich 10% Selbstbeteilung (min. EUR 5,-/ max. EUR 15,-) bezahlt.

Da es sich bei deinem Unfall allerdings um eine Schulveranstaltung gehandelt hat, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Hier solltest du mit deiner Schule sprechen um die Kosten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen.

Gruß
Lohmes

Okay, ich werde das als erstes bei meiner Krankenkasse einreichen. Danke, ich informiere Sie, wenn ich einen neuen Bescheid bekomme.

VIelen Dank
Grüße sk7

So die Rechnung einfach zur Krankenkasse schicken und Sachverhalt (Schulunfall) vermerken und die Krankenkasse wird sich schon um die Bezahlung kümmern und sich ggf. dann später mit der Unfall versicherung in Verbindung setzen.

Aber zuerst zahlt die Krankenkasse, deswegen Rechnung zur Krankenkasse schicken und am besten Versicherungsnummer rauf schreiben.

Hallo,

die Kosten für die Krankenfahrt zahlte die Krankenkasse. Du zahlst lediglich 10 Euro gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Dieses ist die einzige Zuzahlung die auch Kinder leisten müssen. Manchmal kommt es vor das das Krankentransportunternehmen die Krankenversicherungskarte nicht vorliegen hat und dann die direkt mit dem Patienten abrechnet anstatt mit der Kasse. Das ist aber in der Regel mit einem Anruf erledigt. Kommt jetzt auf das Krankentransportunternehmen an. Entweder akzeptieren Sie deine Aussage oder du reichst die Rechnung bei der Krankenkasse ein zusammen mit einer kurzen Schilderung des Unfalls, da dort geprüft werden muss ob auf Grund von Fremdverschulden oder Mangelhaftigkeit das Geld das die Kasse zahlt zurück geholt werden kann. Ich habe jetzt keine Rechtsgrundlagen zur Hand. Weil es nicht alleine mit einem Paragrafen getan ist. Hierzu gibt es dann wieder verweise in gemeinsame Rundschreiben ect. Etwas aufwendig von zu Hause aus. Aber ich denke das du mit dieser Information auch weiter kommst. Man muss den Krankenwagen nur selbst bezahlen wenn man es verweigert sich in dem Krankenwagen transportieren zu lassen, dann zahlt man tatsächlich selbst. Aber so wie ich das verstanden habe, bist du ja ins Krankenhaus gefahren worden. (mit dem Krankentransport). Dann drüfte der Erstattung nichts im Wege stehen.
M.f.G.
Yvonne

hallo,
da es ein unfall während einer schulveranstaltung war, gebe die rechnung deiner schule.
die hat sicherlich dem gemeindeunfallversicherungsverband deinen unfall gemeldet und kann somit die rechnung an die berufsgenossenschaft weiterleiten.
andernfalls soll die schule die fahrt bezahlen.

gruß,
nils

Hallo

du hast zwei Möglichkeiten entweder du wendest Dich an die, die Dir die Rechnung geschickt haben oder du wendest dich direkt an deine Krankenkasse. Vermutlich hat das Team vom Rettungswagen Deine Krankenkassendaten nicht korrekt aufgenommen und konnten Deine Krankenkasse nicht ausfindig machen. Sowas kommt oft vor, leider.

Hallo,

selbstverständlich übernimmt die AOK die Kosten des Krankentransportes. Haben Sie die KV-Karte dabei gehabt und den Sanitätern gezeigt?? Falls nicht könnte es sein, dass dies eine Privatrechnung ist. Gehen Sie damit zur Ihrer AOK, die die Sache ganz sicher aufklären wird.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert

Hallo zurück,
für den Krankentransport kommt Ihre Krankenkasse auf. Gerade bei Notfällen stimmen die persönlichen Daten nicht immer und die Abrechnungsstelle für die Transportunternehmer bekommen dann von der Krankenkasse die Mitteilung, dass keine Versicherung besteht. Auf der Rechnung steht auch der Grund für die Nichtzustellung an Ihre AOK. Bitte kontrollieren Sie die persönlichen Daten auf der Ihnen vorliegenden Rechnung. Sollte hier etwas nicht stimmen, reicht schon ein Anruf bei der Abrechnungsstelle, bei dem Sie die persönlichen Daten berichtigen können. Die Rechnung wird dann der AOK erneut zugestellt. Eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die AOK kann ich mir, nach den geschilderten Umständen, nicht vorstellen.

Einfach bei der Krankenkasse anrufen. Ausserdem bist du bei der Schule versichert, wenn was passiert. Aber bei läppischen 67€ hast du noch Glück. Sonst kann das locker dreistellig werden.

Gruß und gute Besserung

Hallo, vielleicht hift das weiter:

(Auszug aus www.krankenkassen-direkt.de)
Fahrkosten
Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten seit 2004 nur noch dann, wenn sie im
Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus „zwingenden
medizinischen Gründen“ notwendig sind. Dies ist insbesondere der Fall
bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in
ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden
medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der
Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,

bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre
Behandlung nicht erforderlich ist,

bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer
fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines
Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres
Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),

bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie
zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich
gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung
insbesondere vermieden oder verkürzt wird.

Zuzahlung
Als Eigenanteil werden 10% der Fahrtkosten berechnet, mindestens jedoch 5,
maximal 10 Euro je Fahrt. Soweit die Fahrten von Rettungsdiensten durchgeführt
werden, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung von dem Versicherten ein.

Hallo ,also ich knn dir nur mitteilen so wie es bei meinenm sohn war.Er ,er ist alledings 18 jahre alt und im berufsleben stehend.Er musste sich auch einen krankenwagen kommen lassen und den bezahlte die krankekasse ,das waren ca 250 euro 10 euro davon musste er selbst bezahlen.Ich würde mich auf alle fälle mit der krankenkasse und dem krankenhaus in verbiindung setzen,damit die sachlage bei dir geklärt wird.Da du ber erst 15 jahre alt bist ,denke ich wird die krankenkasse es komplett übernehmen müssen.

fm.f.g

susanne

Moin aus Hamburg,

Rechnung an die KV weiterleiten, diese holt sich das Geld wiederum bei der BG wieder. Frage hier: Wurde vom jeweiligen Lehrer eine Betriebsunfallmeldung erstellt? Dies ist nämlich bei jedem Arbeits- / Betriebsunfall mit Verletzungs- oder Krankheitsfolge PFLICHT. Hier ist die Sache klar, dass der Vorgang vom Unfallversicherungsträger der Schule zu tragen ist. Ein Schüler ist wie ein betrieblicher Angestellter zu Sehen (siehe § 2 Abs. 1, Nr. 8b)

Interessant wäre es gewesen, wenn ein Krankenwagen gekommen wäre, ohne dass es zu einer Verletzung gekommen ist. Dann sagt nämlich die eigene KV „wir zahlen NICHT“ und die BG sagt: Kein betriebsbedingter Unfall, denn zwingend gilt "Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen (regelwidriger Körper- oder Geisteszustand).

Fällt zB die Brille von der Nase, zahlt wieder die BG, denn „Dem Körperschaden gleichgestellt ist die Beschädigung eines Hilfsmittels (Brille, Prothese).“ - vgl. §8 (3) SGB VII.