Wer bezahlt den Lohn, wenn ich wegen dem Kind zu Hause bleiben muß

Hallo,

vielleicht hatte ja bereits jemand den Fall und kann mir hier Informationen geben.

Mein Sohn wird ende des Monats 3 Jahre und hat somit Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Eigentlich war alles geklärt und schon vor 1,5 Jahren hatten wir uns auf die Warteliste setzen lassen. Dummer weise kam der Staat auf die Idee jetzt alles Elektronisch zu regeln und somit ist unser Warteplatz futsch… (Keine rechtliche Bindung!)

Aufgrund der ursprünglichen Planung hatte ich natürlich eine Zusage für eine Vollzeitstelle, die ich nicht antreten kann weil der Kleine ja weiterhin Betreuung benötigt…
Wir reden hier um den „Kleinbetrag“ von mehr als 50.000 im Jahr und neben der mir entgangenen Lohnkosten hoffe ich natürlich auch daß das Geldsäckchen dem Kämmerer richtig weh tut und die Gemeinde sich dadurch doch zu einer kurzfristigen Lösung genötigt sieht.

Hat das mal jemand durchexerziert?

Vielen Dank

Versteh ich das richtig:
Du willst deine Gemeinde/Stadt auf entgangene Gehaltszahlung + Entschädigung verklagen, weil du auf einer unverbindlichen Warteliste gestanden bist?

Hallo

Was ist denn mit deinem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz?
Was sagt denn die Stadt dazu?

Viele Grüße

Hallo ich würde den Kleinen morgends im Rathaus abgeben und nach Feierabend wieder abholen . Ruck Zuck wird ein Kindergartenplatz frei sein .
viele Grüße noro

Und ruckzuck stände das Jugendamt auf der Matte .

Es geht hier eher um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wie Simsy_Mone schreibt…

Beatrix

Hallo,
hast Du eine schriftliche Absage? dann kannst Du dagegen klagen.

Hier gibt es einige Hinweise zur Vorgehensweise:
http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten

Beatrix

momentmal…
In der Überschrift stehT:

"Wer bezahlt den Lohn, wenn ich wegen dem Kind zu Hause bleiben muß"

Es ist nicht die Rede vom Einklagen eines Platzes sondern expliziet von 50k€ Lohn und den „Geldsäcken“ iens auszuwischen.

Das eigene Unvermögen sich zu kümmern und dann auf Geld klagen zu wollen find ich eine Frechheit und absolut asozial.

Vielleicht gehst Du da mal ein bisschen diplomatischer vor. Vermutlich gibt es da das Angebot, alternativ auch eine Tagesmutter zur Überbrückung mit der Betreuung des Nachwuchses zu akzeptieren. Ist ja nicht unbedingt schlechter.
Oder willst Du nur mit dem Kopf durch die Wand? 50.000 als Ersatzforderung lassen das als nicht ausgeschlossen erscheinen.
Empfehlung: halblang, pragmatisch und vernünftig.
LG

Das ist an der Stelle das Problem: die Verwaltung verkackt es - Eltern werden bestraft! :confused:

Momentan bezahlt die Gemeinde für ihre Fehlplanung und Nichteinhaltung des Gesetzes 0,00€. Das führt nur dazu daß die Gemeinde keine Not sieht etwas zu ändern… das wäre natürlich anders, wenn sie die Lohnausfallkosten der Eltern übernehmen müsste… wenn da mehrere 100.000€ im Jahr zusammen kommen ist der Bau des Kindergartens günstiger :wink:
Selbst wenn das Jugendamt (Stadtverband) zur Tagesmutter Geld dazu gibt:
a) kostet es mich mehr als ein Kindergartenplatz
b) zahlt die Gemeinde eben keinen Pfennig „Strafe“ -> Keine Bewegung im Problem!

Aha! Das pochen aufs Gesetz ist also asozial? Nunja, das mag verstehen wer will…

a) Ich gehe arbeiten weil das Kind im Kindergarten ist, bekomme Lohn und zahle steuern = NICHT asozial!
b) ich bleibe zu Hause weil die Betreuung nicht gewährleistet ist obwohl ich ALLES getan habe was der Gesetzgeber vorgegeben hat (Kind bereits vorn 2 Jahren auf die Warteliste gesetzt, elektronisch bei 7 verschiedenen Kindergärten zusätzlich auf die Warteliste gesetzt, überall angerufen, sobald das Kind vom KiGa von der Warteliste runter genommen worden ist es binnen 2h direkt wieder drauf gesetzt, etc…) = NICHT asozial!

Also @Lichtenberger: Da war weder Unvermögen noch „nicht kümmern“ dabei, also weder frech, noch asozial! :wink:

Problem: die Tagesmutter rettet der Gemeinde den „Ar*ch“ kostet mich aber mehr Geld als der Kindergarten und die Gemeinde macht weiter wie bisher: NIX!
==> Möglich, aber Suboptimal!

Bauen ist das Eine…Betreiben das Andere

Nicht das der falsche Eindruck ensteht ich bin nicht gegen das Recht auf einen Kitaplatz. Das ist absolut wichtig und gehörte zu den sozialen Errungenschaften des Sozialismus und ist keine Erfindung der Rot/Grünen Weltverbesserer Gutmenschen.

Aber im Gegenzug zum Alltag im real existierenden Sozialismus muss sich halt jeder selber kümmern…und dabei nur ein Eisen im Feuer zu haben ist einfach fahrlässig naiv. Sicherlich wird es in der näheren Umgebung freie Plätze geben…sich nur auf das/die Eine Einrichtung zu fixieren ist einfach unzureichend.

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Es hilft nicht weiter, wenn Du Gelesenes nicht verstehst. Natürlich wirst Du Kompromisse eingehen müssen! Ich frage mich, wie ich drei Kinder ohne Rechtsanspruch auf einen KindergartenPlatz bei Vollbeschäftigung habe großziehen können. Irgendwie muss meine Generation da ja wohl fitter gewesen sein.
Wo hapert es denn praktisch? Mal abgesehen von den virtuellen 50.000 € .pro Jahr.
LG
Amokoma1

Meinst du mich?
Auch wenn du mich nicht meinst: Welches Gelesene wurde nicht verstanden?

Jetzt wo du es erwähnst, frage ich mich das auch. Wie hast du es gemacht? Die Kinder bei Verwandten gelassen? Alleine gelassen? Mit zur Arbeit genommen?

Am fehlenden Kindergartenplatz für den Sohn, nehme ich an …

DAS ist mW eine Möglichkeit - mit einem Betrag für dich, der nicht höher als der KiTa Beitrag ist.

naja - für die Zeit von deiner Klage wg. des Rechtsanspruches bis zur Entscheidung wäre das doch eine Möglichkeit, dennoch die 50k€ zu bekommen. Man kann den Unterschied zum KiTa-Beitrag ja auch einklagen - ich meine gehört zu haben, dass es da schon Urteile gibt.
Ist denn in dem gesamten Gebiet der Körperschaft, die für den Rechtsanspruch zuständig ist, kein KiTa Platz frei?
Oder nur in dem Wunschkindergarten?

Ja, ich habe auch - aber nicht nur - Dich gemeint.
Der Rechtsanspruch ist das Eine, eine praktische Lösung das Andere. Meine 3 Kinder sind ohne Rechtsanspruch in einen Kindergarten gegangen oder hatten zeitweise sowas wie eine Tagesmutter. Das war allerdings teilweise wirklich schwierig zu organisieren. Es ging aber.
Mich stört einfach die Fokussierung auf diesen vermutlich schön gehofften Verdienstausfall in Höhe von 50.000 pro Jahr mit Bezug auf den Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch auf das gemeinsame Großwerden mit anderen Kindern hat das Kind. Lohn - oder Gehaltsersatz der Eltern kann er eigentlich nur dann begründen, wenn die dem Kind das Gleiche bieten, wie ein Kindergartenplatz: tägliches Zusammenleben mit anderen Kindern.
Ich bin da so fünsch, weil der Rechtsanspruch der Kinder in der Argumentation völlig untergeht.
Dennoch LG