Wer bezahlt den Wasserschaden durch ein defektes Ventil?
Bei dem vermieteten Objekt handelt es sich um ein 2-Familienhaus, das aber nur an eine Familie komplett vermietet ist. In der Zuleitung im Haus war das Ventil defekt, was zur Folge hatte, dass das Wasser ununterbrochen lief. Der Mieter hatte das nicht bemerkt. Wir (die Vermieter) bekammen dann von der Stadt die Wasserrechnung. Diese belief sich auf 1600 €!!! Diese haben wir an den Mieter weitergeitet, der sich darum kümmern wollte, aber nicht tat. So ging es hin und her, bis eines Tages die Stadt mit dem Gerichtsvollzieher drohte. Daraufhin haben wir die Rechnung bezahlt. Von der Versicherung haben wir nur Absagen erhalten! Ist der Vermieter oder der Mieter haftbar? Können wir den Betrag in der Nebenkostenabrechnung zurückfordern?
Wasserschaden von der Hausinstallation übernimmt die Gebäudeversicherung.
Wasserverbrauch ist aber kein Schaden.
In diesem Fall bin ich überfragt. Es tut mir
Leid.
Grüessli Fredy Niklaus
Wer bezahlt den Wasserschaden durch ein defektes Ventil?
Hallo Kastanienkreuz
Leider bin ich kein Experte für vermietete Objekte.
Aber soviel ich weiß,ist in so einem Fall der
Eigentümer komplett haftbar.
Um aber Genaueres zu erfahren, sollten Sie sich mit
Ihrem Versicherungs-Vertreter in Verbindung setzen,
der kann Ihnen bestimmt mehr dazu sagen.
Sollten Sie eine Privat-Rechtschutz-Versicherung haben,
so könnten Sie sich auch (meistens Kostenfrei) an einen Rechtsanwalt wenden.
Gruß von Skydom
der weiß auf Jedenfall bescheid.