Hallo… wenn man in einer Bäckereiarbeitet und muss seine Shirts mit Betriebslogo auf dem Rücken und seine Bistroschürzen in Betriebsfarbe bezahlen …ist das rechtens. Der Verschleiss an Shirts ist sehr gross , da sie im Berührungsbereich mit der Theke Löcher bekommen und das natürlich nicht sonderlich toll aussieht
Hoi.
Ein klares Jein - es kommt auf den Einzelfall an.
Hierzu zwei Fundstellen:
- „Vertragliche Regelungen, nach denen der Arbeitgeber Kosten für die Arbeitskleidung vom Lohn abziehen darf, sind grundsätzlich zulässig, haben aber Grenzen. So lässt sich eine Entscheidung des BAG vom 17.02.2009 (Az.: 9 AZR 676/07) zum Thema Arbeitskleidung zusammenfassen.“
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kosten-f…
Hier das Urteil:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
Ciao
Garrett