der Vermieter oder Mieter??
Die Wohnung wurde ersteigert. Der Vorbesitzer ist jetzt Mieter seit ca. 2 Jahren. Der Elektroboiler (80 Ltr.) wurde seit ca. 5 Jahre nicht entkalkt. Der jetzige Mieter und vorherige Eigentümer verlangt jetzt die Entkalkung, obwohl das laut Mietvertrag alle 2 Jahre vom Mieter zu erbringen ist.
Muss der Vermieter die Kosten dennoch tragen???
Der Mieter nutzt den Boiler alleine.
Kann mir jemand helfen?
foebe
…hallo foebe…wie teuer ist denn so eine Entkalkung???fällt das unter die Kleinreparaturen Klausel des Mietvertrages???ich denke ja…dann müßte der Mieter die Reparatur bezahlen…Tipp…ich würde das über die Nebenkosten-Abrechnung (Heizungs Reinigung) abrechnen…und alle zwei Jahre Entkalken lassen.
Aber danke für den Tipp…ich wußte nicht, das diese Boiler alle zwei Jahre entkalkt werden sollten…habe selber seit einem Jahre diese 80 Liter Boiler in Wohnungen.
mfG. liebertee
Hallo,
…hallo foebe…wie teuer ist denn so eine Entkalkung???fällt
das unter die Kleinreparaturen Klausel des Mietvertrages???
Seit wann kann man Wartungsarbeiten als Kleinreparatur abrechnen?
Wäre es nicht möglich, dass Du wenigstens mal Dein googel anwirfst, wenn Du schon so gar keine Ahnung hast?
Lies mal: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…
Wobei es natürlich noch schöner und konsequenter wäre, wenn Du einfach die Finger komplett stillhältst und keine Antworten gibst, die genau gar niemandem etwas nutzen.
Gruß
loderunner (ianal)
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Möglichkeit: ein Troll, der sich darin gefällt, möglichst schräge Antworten zu liefern, damit dann alle auf ihn einhacken.
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Möglichkeit: er kennt die Bedeutung des Wortes „Experte“ bzw. „Wer-weiss-was“ nicht und denkt, das sei hier ein allgemeines Plauderforum.
Mal ein zielführende Antwort:
Der VM ist verpflichtet, Heißwasser bereitzustellen. Zur Funktionstüchtigkeit der Anlage gehört die regelmäßige Entkalkung.
Hierfür ist der VM zuständig und verantwortlich. Die Wartungskosten sind umlagefähig (Betriebskostenabrechnung).
HTH
G imager
Hallo,
Hierfür ist der VM zuständig und verantwortlich.
Und was ist bei: "obwohl das laut Mietvertrag alle 2 Jahre vom Mieter zu erbringen ist. "?
Ich kann nicht erkennen, dass das eine ungültige Regelung ist (dazu müsste man sie im Wortlaut haben). Insofern könnte der Vermieter den Mieter imho abmahnen, wenn der Mieter die Wartung nicht durchführen lässt. Er könnte die Wartung aber nach einer entsprechenden Fristsetzung selber durchführen lassen und die Kosten dem mieter aufbrummen.
Oder gibt es da anderslautende Urteile, die mir nicht bekannt sind?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Hierfür ist der VM zuständig und verantwortlich.
Und was ist bei: "obwohl das laut Mietvertrag alle 2 Jahre vom
Mieter zu erbringen ist. "?
Ich kann nicht erkennen, dass das eine ungültige Regelung ist
Richtig, gerade deswegen hat ja der ehem. (!) Mieter die Kosten an der Backe, weil er pflichtwidrig 3 Jahre lang nicht entkalkt hat und der aktuelle Besitzer erst dann an der Reihe wäre.
Ich meinte vielmehr, dass sich der VM grds. Qualität und Intervall der Wartung nicht aus der Hand nehmen lassen sollte, um derartige Schäden zu vermeiden.
G imager
Hallo loderunner,
Oder gibt es da anderslautende Urteile, die mir nicht bekannt
sind?
http://www.rp-online.de/immobilien/ratgeber/urteile/…
Gruß
Joschi
Herzlichen Dank und *
Hallo,
Also dann: Mietvertrag auf genauen Wortlaut prüfen. Wie ich schon sagte.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
…hallo foebe…wie teuer ist denn so eine Entkalkung???fällt
das unter die Kleinreparaturen Klausel des Mietvertrages???Seit wann kann man Wartungsarbeiten als Kleinreparatur
abrechnen?
Wäre es nicht möglich, dass Du wenigstens mal Dein googel
anwirfst, wenn Du schon so gar keine Ahnung hast?
Lies mal:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…
Da haben wir einen der Gründe für die vielen falschen NK-Abrechnungen unserer lieben Vermieter 
Da bin ich jetzt aber mal auf eine Begründung gespannt.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk… §2 Nr5c
vnA
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
§2 Nr5c
Entkalkung ist da nicht erwähnt.
Ich hatte aber auch loderunners Beitrag nicht vollständig gelesen und war daher fälschlicherweise der Auffassung, das es keine Nebenkosten wären. Er schrieb aber ja nichts von NK sondern von Kleinreparaturen. Das war mein Fehler.
Also scheinen es doch Kosten des Betriebs zu sein, oder?
Dann nehme ich selbstverständlich meine pauschale Schuldzuweisung an die Vermieter zurück und behaupte das Gegenteil 
Entkalkung ist da nicht erwähnt.
nun ja,
Zitat: … hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen …
vnA