Ein Dritter hat 25.000,- € geerbt unter der Bedingung, Wortlaut Testament,:"…davon bitte ich meine Beerdigung zu bezahlen und meine Wohnung aufzulösen."
Frage: „Gehören da auch die Nebenkosten wie Stromentabrechnung zu.?“
Moin,
ja Nebenkosten, evtle. Schuleden etc. gehören auch dazu.
Gruß
Moin,
, evtle. Schuleden etc. gehören auch dazu.
Hi,
sicher? So wie ich das verstanden habe, sind diese 25.000,00 € ein Teil des Nachlasses. Haupterbe könnte eine ganz andere Person sein.
Aus dem UP läßt sich zu wenig herauslesen um eine Beurteilung abgeben zu können.
Gruß
Tina
Hi,
so wie es dran steht = Erbe = mein Verständnis 
Mal sehen ob wir aufgeklärt werden…
Gruß
Hi,
hier ist die Rede von einem Dritten, der Erblasser ist der Erste, aber wer ist dann der Zweite? Zumal es ja sowieso die Aufgabe des Erben ist, die Wohnung zu räumen, genauso wie Zahlung der Beerdigungskosten. Dies bräuchte man testamentarisch nicht festlegen.
Wie gesagt, viel zu wenig Info für eine richtige Auskunft!
Gruß
Tina