wer bezahlt eigentlich die Schäden, die durch einen Suizid entstehen?
Ich habe gerade gelesen, dass jemand Suizid begangen hat (hat Abschiedsbrief hinterlassen), indem er gegen eine Tunnelmauer gefahren ist. Dabei fing das Auto Feuer und der Tunnel soll schwer beschädigt worden sein.
Da hab ich mich gefragt, wer eigentlich die ganzen Schadenskosten übernimmt, die denke ich sicherlich im 6stelligen Bereich liegen können?
Ich denke mal die Angehörigen wird man nicht zur Kasse beten, das fände ich abartig. Oder doch?
interessante Frage. Die Versicherung des Verursacher(Selbstmörder) wird wohl kaum zahlen. Denn Vorsatz wird ausgeschlossen.
Also wird erst einmal die Versicherung des Geschädigten(Stadt, Land, Bund?) einspringen. Diese wird versuchen sich am Eigentum des Verstorbenen schadlos zu halten.
Sie wird sicherlich einen Titel erwirken und sofern Vermögen(Verursacher) vorhanden ist, wird das dann davon genommen.
Wenn das Erbe nun negativ ist werden die potentiellen Erben das Erbe höchstwahrscheinlich ausschlagen und sind aus dem Schneider.
Sollte der Verstorbene nun so vermögend sein, dass doch etwas übrig bleibt werden sie das Erbe wahrscheinlich antreten.
Nachtrag
Ich weiss von der Bundeswehr, dass die Fahrzeuge nicht versichert sind, weil die Bezahlung der Schäden aus der eigenen Kasse billiger ist als zu versichern.
Falls die Brücke gar nicht versichert ist wird der Geschädigte direkt versuchen sich am Verursacher schadlos zu halten und bleibt ggf. auf dem Restbetrag sitzen.
wer bezahlt eigentlich die Schäden, die durch einen Suizid entstehen?
Kommt drauf an.
Ich habe gerade gelesen, dass jemand Suizid begangen hat (hat Abschiedsbrief hinterlassen), indem er gegen eine Tunnelmauer gefahren ist. Dabei fing das Auto Feuer und der Tunnel soll schwer beschädigt worden sein.
Da hab ich mich gefragt, wer eigentlich die ganzen Schadenskosten übernimmt, die denke ich sicherlich im 6stelligen Bereich liegen können?
Ich denke mal die Angehörigen wird man nicht zur Kasse beten, das fände ich abartig. Oder doch?
Naja, die übernehmen nun mal alles an Vermögen aber auch alle Verbindlichkeiten.
Wenn der Geschädigte hier Schadenersatz geltend macht, dann bleibt wohl bei einem Vermögen unterhalb dessen Höhe nur die Ausschlagung bzw. Nachlassinsolvenz.
Bei einem mit einem Kfz verursachten Schaden könnte sich der Geschädigte nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 PflVG (http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR10213096…) an den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen wenden. Wie das läuft und welchen Anteil man da ersetzt bekommt entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, einfach mal googlen. Aber auch dieser Fonds wird den Antragsteller wohl erstmal an den Verursacher verweisen, könnte ich mir vorstellen.
Wie sieht so ein Fall eigentlich aus, wenn z.B. das Auto mit dem der Suizid begangen wurde auf den Vater angemeldet war? Wenn also der Sohn/Tochter mit dem Auto, dass auf den Vater angemeldet ist, Suizid begeht?
Ich vermute die Hinterbliebenen, also die Erben. Genau weiss ich es aber auch nicht, allerdings übernehmen im Normalfall die Erben alle Rechte und auch die Pflichten, also alles, was hinterlassen wird, wie Guthaben, aber auch schulden, also auch alle zurückgebliebenen Verpflichtungen. Somit denke ich die Erben müssten dafür gerade stehen. Aber vll greift da ja noch die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen, jedoch müsste man dafür echt einen Anwalt zu Rate ziehen.
Guten Tag, den enstandenen Schaden an f r e m d e n Sachen (Brücke/Tunnel oder mehr)reguliert bei einem zugelassenen KFZ die Haftpflicht des Autos. Dabei kann, muß nicht, eine bedingungsgemäße Regressnahme (meistens auf € 5.000,-- begrenzt) für den Verursacher/oder die Erben vorgenommen werden. Den vorsätzlich verusachten Schaden am PKW bezahlt keine Kaskoversicherung. mfG versifa