Guten Tag,wer bezahlt die Rechnung einer Heizungsreparatur/Wartung wenn einnfach nur der Öl-Tank leer ist und es deshalb nichts wirklich zu reparieren gibt? Das Öl wird vom Mieter eigenständig gekauft!
Hallo
Was Steht denn im Mietvertrag darüber?
Normalerweise wird dies auf dem Mieter abgewälzt.
Gruß Dietmar
Hallo,
wer einen Schaden verursacht, muss ihn bezahlen. Da der Handwerker gerufen wurde, weil der Mieter vergessen hat, Öl zu kaufen, muss der Mieter die Kosten tragen.
Gruß
loderunner (ianal)
Guten Tag,wer bezahlt die Rechnung einer
Heizungsreparatur/Wartung wenn einnfach nur der Öl-Tank leer
ist und es deshalb nichts wirklich zu reparieren gibt? Das Öl
wird vom Mieter eigenständig gekauft!
Üblicherweise bezahlen die Eigentümer unter der Kontonummer „Reparatur und Instandsetzung“. Davon abgesehen, wenn der Reparaturdienst unnötig bestellt wird, dann muß der Besteller zahlen, bevor man Kostenverursachende bestellt gehört es eigentlich zur Sorgfaltspflicht des Eigentümers, die Anlage zu überprüfen wie es in seiner Macht steht (Strom und Öl vorhanden, Schalter auf „Ein“ usw.) könnte ja jeder daherkommen und sich einen Jux leisten. Wenn der Reparaturdienst festgestellt hat, es fehlt nur Öl, da hat er doch schon einen wesentlichen Beitrag geleistet um die Heizungsanlage flott zu machen.
Wolfgang D.
Guten Tag,
Es ist ein Standart Mietvertrag von Haus + Grund: §4 Miete + Betriebskosten unter 3 d+e- Vom Mieter zu tragen: die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage + Warmwasserversorgungsanlage und unter Punkt 5 Sofern es sich bei der Heizung um eine Heizung handelt, die ausschließlich die Mieträume mit Wärme und/oder Warmwasser versorgt …, obliegt die Versorgung mit Energie dem Mieter. Die Wartungskosten werden als Betriebskosten gemäß §2 der Betriebskostenornung in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt.
Hallo
Was Steht denn im Mietvertrag darüber?
Normalerweise wird dies auf dem Mieter abgewälzt.
Gruß Dietmar
Hallo,
Davon abgesehen, wenn der
Reparaturdienst unnötig bestellt wird, dann muß der Besteller
zahlen,
das muss er doch immer, auch dann, wenn es nicht unnötig war. Er kann sich aber ggf. die Kosten vom Verursacher zurückholen.
bevor man Kostenverursachende bestellt gehört es
eigentlich zur Sorgfaltspflicht des Eigentümers, die Anlage zu
überprüfen wie es in seiner Macht steht
So? Er darf also seinem Mieter nicht vertrauen, dass der genau das schon getan hat, sondern muss ggf. aus einer anderern Stadt anreisen? Oder fällt das für Dich unter ‚steht nicht in seiner Macht‘? Und muss der Mieter dann die dabei entstehenden Kosten ersetzen, darf der Vermieter Wegegeld verlangen? Und eine Sorgfaltspflicht des Mieters gibt es nicht?
Wenn der
Reparaturdienst festgestellt hat, es fehlt nur Öl, da hat er
doch schon einen wesentlichen Beitrag geleistet um die
Heizungsanlage flott zu machen.
Wenn das ein wesentlicher Beitrag war, haben also Mieter und Vermieter ihrer Sorgfaltspflicht entsprochen und der Profi musste ran?
Gruß
loderunner (ianal)