Wer bezahlt eigentlich

…die Reparatur einer Dachrinne beim Reiheneckhaus?

Hallo liebe Experten.

Meine Frage:
In einem 5-Spänner Reiheneckhaus ist das Fallrohr der Dachrinne kaputt und muss repariert werden. Das Rohr verläuft am Eckhaus zur Sickergrube.
Der Nachbar direkt daneben leitet sein Dachwasser ganz, und der in der Mitte, zur Hälfte durch Rinne und Rohr in die Grube, die auf dem Grund des Eckhauses liegt.
Es bestehen keine Vereinbarungen. Normalerweise müssten doch die Nachbarn anteilig an den Koste beteiligt werden, da sie die Rinne auch benutzen. Oder wie sieht das aus?

Vielen Dank für Sachkundige Antworten!

Capman42

…die Reparatur einer Dachrinne beim Reiheneckhaus?

Normalerweise der Eigentümer.

Es bestehen keine Vereinbarungen. Normalerweise müssten doch
die Nachbarn anteilig an den Koste beteiligt werden,

Normalerweise gibt es eine Vereinbarung. Und wenn es keine gibt, kann man seine Nachbarn auch nicht an den Kosten beteiligen, es sei denn sie beteiligen sich freiwillig.

Hallo nochmal,

danke für die Antwort.
Zusatzfrage:
Hat dann nicht der Eigentümer auch das Recht, die Rinne allein zu benutzen, also für die Einleitung Anderer zu schließen, wenn sie ihm allein gehört?

Grüße
Capman42

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat dann nicht der Eigentümer auch das Recht, die Rinne allein
zu benutzen, also für die Einleitung Anderer zu schließen,
wenn sie ihm allein gehört?

:smile:

Da können die anderen aber froh sein, dass es sich bei der kaputten Rinne nicht um das Abwasserrohr handelt, was der andere dann schliesst…

So einfach ist die Antwort wohl doch nicht. Oder?

Experten?

Gruss
T.

Antwort?

Hat dann nicht der Eigentümer auch das Recht, die Rinne allein
zu benutzen, also für die Einleitung Anderer zu schließen,
wenn sie ihm allein gehört?

:smile:

Da können die anderen aber froh sein, dass es sich bei der
kaputten Rinne nicht um das Abwasserrohr handelt, was der
andere dann schliesst…

So einfach ist die Antwort wohl doch nicht. Oder?
Experten?

Aber wie IST nun die Antwort - ohne Sarkasmus?

Grüße
Capman42

Tja
Das war UNwissen, kein Sarkasmus. Ich weiss es nicht.

Versuch:

Ist eine Dachrinne eine Gemeinschaftsanlage? Das Teil berührt ja die Interessen aller. Dann wäre auch der Unterhalt Sache aller. Durchaus auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Oder?

Hallo,

ja, die Rinne führt unter dem gesamten Dach, und zwar so, dass der in der Mitte die höchste Stelle der Rinne hat, und von dort aus das Wasser zu den beiden Eckhäusern zum Fallrohr läuft.
Nein, eine Vereinbarung gibt es nicht!
Wo könnte ich sonst noch Informationen einholen? Bauamt, Gemeindeverwaltung?

Grüße
Capman42

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