wer bezahlt bei einem Schaden an einem anderen Fahrzeug?
A.) Arbeitnehmer B.) Arbeitgeber C.) Haftpflicht vom Arbeitgeber?
Es handelt sich bei diesem Beispiel um einen LKW Fahrer der nicht fahrlässig jemanden den Spiegel weg gefahren hat.
Das Fahrzeug - Auflieger vom LKW Fahrer wurde nicht beschädigt!
die LKW Versicherung
LKW-Fahrten müßten zu den sogenanten gefahrgeneigten Arbeiten gehören. Hier muss der Arbeitgeber den Schaden tragen, weil der Fahrer den Spiegel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt hat. VG
Die Haftpflicht des AG kommt für den Fremdschaden neben dem AG als Gesamtschuldner auf.
Hallo,
gefahrgeneigte Arbeit gibt es schon 15 Jahre nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgeneigte_Arbeit
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/i0701.htm
Auch bei Fahrlässigkeit kommt eine Haftung des AN in Betracht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
VG EK
kann ich mir kaum vorstellen, dass man nicht fahrlässig jemandem den Spiegel abfahren kann.
Wie ist das abgelaufen?