Wer bezahlt für mich bis zur Geburt?

Hallo zusammen!!

Ich habe eine große Frage und zwar:
Ich bin Schwanger und mein Arbeitgeber hat sich leider dazu entschieden mich zu entlassen, also er Verlängert einfach meinen Vertrag nicht. Naja mein Vertrag geht noch bis zum 01.06 danach wäre ich Arbeitslos. Jetzt hat mein Frauenarzt seit den 14.02 bist zum Eintritt in den Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.
Nun ja jetzt war ich schon mal beim Arbeitsamt und die Frau dort meinte das ich trotzdem Arbeiten kann, in anderen Branchen.
So das ist nun meine Geschichte.
Meine Fragen nun:

  1. Ich werde nun Lohnfortzahlungen von der Krankenkasse bekommen! Aber für wie lange?? Also ich mein bis zur Geburt? oder bis zum 01.06 und bekomme ich dann Arbeitslosengeld??
  2. Wie verhält sich das mit den Angeboten die ich vom Arbeitsamt bekomme?

Vielen dank schon im Voraus.
Lg

Hallo …

… bis zu Ihrem Vertragsende erhalten sie volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Diese erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet. Anschließend bekommen Sie zunächst Arbeitslosengeld… bis zur Schutzfrist. Dann tritt die Krankenkasse mit Mutterschaftsgeld ein (die Höhe entspricht dann dem Arbeitslosengel).

Gruß, Christian

Guten Abend

Ganz generell ist es so, dass Sie Anspruch auf Krankengeldzahlung haben. Solange Sie nicht arbeitsfähig sind, höchstens jedoch bis zur Höchstdauer der Krankengeldzahlung. Danach ist das Arbeitsamt zuständig.
Also, direkt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte mit dem Sachbearbeiter einleiten.

Wünsche noch einen schönen Abend und drücke die Daumen, dass die weitere Schwangerschaft und auch die Geburt gut verläuft.
Grüße aus Büdingen
Thorsten Günther

Hallo, MatKat!

Bei einem ärztlichem Beschäftigungsverbot für Schwangere zahlt der AG das volle Gehalt. Über die U2-Umlage erhält er einen Teil davon zurück.
Was die Dame vom Arbeitsamt dazu sagt, ist nicht relevant. Der Arzt allein entscheidet über das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und danach gibt es auch noch eine Schutzftist für die Mutter!!!
Da der Vertrag zum 01.06.endet, würde ich Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen um die weitere Lohnfortzzahlung/ die Krankengeldzahlung abzuklären.
Wegen des Arbeitsamtes und der Aussage Sie könnten trotzdem arbeiten, würde ich mit dem Arzt sprechen und ihn um eine Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot zur Vorlage bei dem Amt bitten.
Alles Gute- Schaddie

Gehen Sie am besten zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich ausführlich beraten.

Ich kenne nicht alle Zusammenhänge in Ihren Fall.

Wenn der Arzt Sie Krank geschrieben hat bekommen Sie für 6 Wochen vom Arbeitgeber die sog. Lohnfortzahlung. 6 Wochen vor der mutmaßlichen Entbindung wird das sog. Mutterschaftgeld gezahlt sowie zur Geburt und 8 bzw. 12 Wochen danach.

Aber füre weitere Informationen sprechen Sie wirklich am besten mit Ihre Krankenkasse (die haben auch Informationmaterial in Form von Broschüren und sogar Anträge für Zusatzleistungen)

Hallo,

wenn wirklich ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen wurde, bist Du rein rechtlich nicht krank geschrieben. Das bedeutet:

  1. Du bekommst kein Geld von der Krankenkasse (Du bist ja nicht krank geschrieben), sondern bei einem Beschäftigungsverbot zahlt Dein Arbeitgeber Dir bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. bis zum Eintritt in den Mutterschutz (je nachdem, was zuerst eintritt) das Gehalt in voller Höhe weiter.

  2. So wie Du das beschreibst, besteht kein generelles Beschäftigungsverbot, sondern nur für gewisse Tätigkeiten. Das Arbeitsamt kann Dir deshalb einen anderen Job vermitteln, den Du dann auch annehmen musst, um Deinen Leistungsanspruch nicht zu gefährden. genaueres dazu kann Dir aber nur das Arbeitsamt direkt sagen.

Grüße

Ralf