Wer bezahlt Grundstücksaufnahme an Vermessungsamt?

Nachdem ein neues Gebäude fertiggestellt wurde, wird dieses ja vom Landesvermessungsamt vermessen und die Daten werden ins Grundbuch aufgenommen. Dafür verlangt das Amt einen stattlichen Betrag.

Gibt es eine Regelung, wer dafür finanziell aufkommen muss?

Ich frage mich, ob das der Bauträger übernehmen muss, oder ob dieser Betrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt werden muss.

Kann hier jemand helfen, bitte?

Hallo,

und was steht dazu im Kaufvertrag? Wenn sich dazu nichts finden lässt, ist der Eigentümer dann der Zahlungspflichtige.

Viele Grüße
Cirwalda

Danke für die Antwort!

Bedeutet das, dass im Kaufvertrag explizit so etwas stehen muss wie: „die Grundstücksaufnahme wird vom Bauträger bezahlt“, damit die Eigentümer darauf nicht sitzen bleiben?

Von meinem Verständnis her würde ich davon ausgehen, dass man vom Bauträger eine Wohnung kauft, ohne dass man noch nachträglich Vermessungsleistungen bezahlen muss. Liege ich da falsch?

Gruss, B.

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Grundstücksaufnahme Vermessungsamt
Hallo,

Bedeutet das, dass im Kaufvertrag explizit so etwas stehen
muss wie: „die Grundstücksaufnahme wird vom Bauträger
bezahlt“, damit die Eigentümer darauf nicht sitzen bleiben?

exakt und der Durchschnittsbürger denkt nicht daran, das reinsetzen zu lassen, so dass die Kosten bei ihm hängenbleiben

Viele Grüße
Cirwalda