jemand versucht einzubrechen.dadurch wird das schloss beschädigt und die tür schliesst nicht mehr 100prozentig.der vermieter meinte seine gebäudeversicherung zahlt schon viel, aber eben nicht solche sachen,wäre sache des mieters.kann das sein,ich glaube nicht .bitte um genaue und BITTE schnelle antwort.DANKE
Zunächstmal ist das ein Schaden den der Verursacher zu tragen hat.
Da dieser wohl nicht ermittelt wird ist es ein Schaden den der Beitzer des Sache - hier der Eigentümer zu tragen hat, egal ob seine Versicherung dafür aufkommt oder nicht.
Ich glaube nicht dass hier eine eventuell vorhandene Kleinreparaturenklausel greifen könnte weils wohl deutlich teuerer wird.
Gruss HighQ
danke.mal sehen wie sich der vermieter noch rausreden möchte.montag steht nochmal ein telefonat an.vielleicht ergibt das ja mehr.
…hallo High…ja???wer muß denn nu das Schloß bezahlen…der Besitzer der Sache (MIeter)…oder der Eigentümer der Sache (Vermieter)…da sind wir nu genau so schlau wie vorher…
mfG liebertee
Hi
Zunächstmal ist das ein Schaden den der Verursacher zu tragen
hat.
Hmm, es gibt da auch den Passus, das der M für seine Gäste ect. und deren Schäden einsteht.
Daher könnte der VM der Meinung sein, ein Besucher oder Gast des M hätte den Schaden beigebracht.
Da dieser wohl nicht ermittelt wird ist es ein Schaden den
der Beitzer des Sache - hier der Eigentümer zu tragen hat,
egal ob seine Versicherung dafür aufkommt oder nicht.
Der Besitzer einer Sache muß nicht der Eigentümer sein. Gerade bei einer Mietwohnung ist es der Regelfall, das der Besitzer der Wohnung der Mieter ist, der Vermieter dagegen der Eigentümer bleibt.
In einer vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung ist der Eigentümer auch gleichzeitig der Besitzer der Wohnung.
(Es wird hier nur erwähnt, damit dieser wichtige Unterschied nicht noch weiter verunschäft wird.)
vlg MC
PS: Korinthenkackerei, klar. Aber wie sonst kann man die Sprache eindeutig halten?
Hallo,
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt normalerweise nicht für Einbruchschäden. Dafür ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig.
Cheers, Felix
Das kommt schlicht und einfach darauf an, was abgeschlossen wurde.
In meinen Verträgen ist Einbruchschutz als Standard enthalten. Da die Kosten dafür recht gering und natürlich auch umlegbar sind, wäre es am falschen Ende gespart, hier dieses Risiko ausschließen zu lassen.
vnA
Hallo,
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt normalerweise
nicht für Einbruchschäden. Dafür ist die Hausratversicherung
des Mieters zuständig.
Diese Aussage ist falsch. Die Hausratversicherung zahlt nur solche Schäden wenn ein Einbruch-Diebstahl vorlag.
Bei einem versuchten Einbruch, kann die Wohngebäudeversicherung zahlen, wenn dies im Vertrag eingeschlossen ist.
Eigentümer vs. Besitzer
Hallo,
Zunächstmal ist das ein Schaden den der Verursacher zu tragen
hat.
korrekt.
Da dieser wohl nicht ermittelt wird ist es ein Schaden den
der Beitzer des Sache - hier der Eigentümer zu tragen hat
Häh?? Besitzer ist der Mieter, Eigentümer der Vermieter. Was denn nun?
Geschädigt wurde der Vermieter (Eigentümer), also ist es nicht das Problem des Mieters (Besitzer).
Gruß
S.J.
Hallo,
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt normalerweise
nicht für Einbruchschäden. Dafür ist die Hausratversicherung
des Mieters zuständig.
Die Hausratsversicherung des Mieters zahlt normalerweise für den Hausrat des Mieters. Teile des Gebäudes (Haustür, Wohnungstür) sind weder Hausrat noch gehören sie dem Mieter.
Gruß, Niels
… möglicherweise zahlt aber die Haftpflichtversicherung des Mieters, wenn versicherte Umstände dargelegt werden.
vnA
Hallo,
… möglicherweise zahlt aber die Haftpflichtversicherung des
Mieters, wenn versicherte Umstände dargelegt werden.
da bin ich mal gespannt auf Deine Fallbeschreibungserweiterung.
Wenn er selber eingebrochen hätte (für einen anderen Einbrecher muss der Mieter ja wohl kaum haften) wäre es als absichtliche Handlung ganz sicher nicht von seiner Haftpflicht gedeckt.
Gruß
loderunner (ianal)
Ja, nee, ist klar.
Hast Recht.
Ich hatte irgendwie noch den Satz von Leo im Kopf: „Hmm, es gibt da auch den Passus, das der M für seine Gäste ect. und deren Schäden einsteht.“
Hat aber mit dem UP absolut nichts zu tun.
vnA
Hi
Ich hatte irgendwie noch den Satz von Leo im Kopf: „Hmm, es
gibt da auch den Passus, das der M für seine Gäste ect. und
deren Schäden einsteht.“
Na, wenn schon Zitiert dann aber richtig:
Hmm, es gibt da auch den Passus, das der M für seine Gäste ect. und deren Schäden einsteht.
Daher könnte der VM der Meinung sein, ein Besucher oder Gast des M hätte den Schaden beigebracht.
Zitat Ende
Hat aber mit dem UP absolut nichts zu tun.
War ja auch nur die Möglichkeitsform für den Gedankengang eines VM. Ob er damit recht hat blieb von mir offen und sollte nur eine mögliche Denkweise aufzeigen. Wie da weiterverhandelt wird, wer weiss das schon…
Mir ist es eben schon passiert, das Bekannte etc. mal die Türe eines Mieters, oder der M selber, die Wohnungstüre eintraten.
Hinterher war es meist der große Unbekannte, obwohl nichts wegkam.
vlg MC
Hallo, Hallo,
wer hat denn was mit dir?
Ich hatte lediglich festgestellt, dass dein Gedanke sich auch bei mir ‚festgesetzt‘ hatte.
Der Gedanke war mir so vertraut, dass ich ihn mir zu Eigen machte.
vnA