Wer bezahlt in welcher Höhe Bestattungkosten?

Hallo,

Tochter stirbt. Tochter war AlG II-Empfängerin. Vater ist auch AlG II-Empfänger. Tochter war über 25 und hatte eine eigene Wohnung. Mutter ist bereits auch gestorben. Vater hat noch zwei Söhne. Ein Sohn erhält auch AlG II und ein Sohn bezieht Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und hat eine eigene Wohnung. Beide Söhne sind über 25.

Wer kommt jetzt für die Bestattungskosten in welcher Höhe auf? Das Amt oder im schlimmsten Fall „nur“ der eine Sohn, der Geld verdient?

Gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz?

Darf das Amt jetzt von allen Angehörigen (Vater und zwei Söhne) die Finanzen überprüfen? Darf das Amt Kontoauszüge verlangen? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Darf man gewisse Lastschriften oder Überweisungen evtl. „schwärzen“? Darf das Amt auch Sparbücher einsehen? Wie hoch sind da evtl. vorhandene Freibeträge, also wie viel Geld darf man auf dem Konto oder einem Sparbuch haben, an das das Amt nicht dran darf?

Grüße

Alonso

Hi, zunächst einmal hat das Sozialamt mit der Bestattung überhaupt nichts zu tun.
Die Bestattungspflicht obliegt in D den Angehörigen.
Erst wenn diese die Bestattung nicht veranlassen, veranlasst dies dann allerdings das Sozialamt im Rahmen einer Sozialbestattung.
Die Kosten dafür holt es sich bei den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück.
Und ja, nach den geschilderten Verhältnissen, wird es wohl so sein, dass die Bestattungskosten an dem allein verdienenden Sohn hängen bleiben.
Dieser kann sie dann allerdings später im Innenverhältnis von Vater und Bruder wieder einfordern.
Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen das Schonvermögen bei Hartz IV betreffend.
Das aber auch bei einer Bestattung in Anspruch genommen werden muss.
Und sich da mal durchlesen und durchklicken:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Uebernahme-der-Besta…
MfG ramses90
MfG