Eine Eigentümer Haus mit 7 Parteien 3 Parteien haben ein Kamin,jetzt hat der Schonsteinfeger
den Schornstein bemängelt wer muß bezahlen
Mfg
Hallo Peter,
der Schornstein gehört aus meiner Sicht zum Gemeinschafts-Eigentum, weil ja sicherlich auch die Zentral-Heizung dort angeschlossen ist und somite alle Eigentümer einen Nutzen haben !
Falls das Problem jedoch von einem bestimmten Kamin her kommt (z.B. falsches Brennmaterial), dann ist eventuell nur dieser Eigentümer betroffen.
Viele Grüße
Michael
Eine Eigentümer Haus mit 7 Parteien 3 Parteien haben ein
Kamin,jetzt hat der Schonsteinfeger
den Schornstein bemängelt wer muß bezahlen
Mfg
Hallo, in einer Eigentümer-Gemeinschaft zahlen immer alle das Gemeinschaftseigentum. Der Kamin gehört zum Haus also müssen alle zahlen. Kamine kann sich wohl jeder anschaffen. Gruß Uli
Eine Eigentümer Haus mit 7 Parteien 3 Parteien haben ein
Kamin,jetzt hat der Schonsteinfeger
den Schornstein bemängelt wer muß bezahlen
Mfg
Die Eigentümergemeinschaft (alle) ist zur Zahlung von Reparaturen verpflichtet, soweit dazu in der Teilungsxerklärung nicht anderes vermerkt ist.
Hallo,
das kommt drauf an, ob es Gemeinschaftseigentum ist oder Sondereigentum. Meist ist es Gemeinschaftseigentum und muß daher von der Allgemeinheit unterhalten, also auch saniert werden. Dann ist es egal, wer es letztendlich nutzt (siehe Aufzug bei Erdgeschosswohnung).
Gruß,
Andreas
Eine Eigentümer Haus mit 7 Parteien 3 Parteien haben ein
Kamin,jetzt hat der Schonsteinfeger
den Schornstein bemängelt wer muß bezahlen
Mfg
Da der (oder die) Schornsteine für die Kamine Bestandteil des Hauses ist,d.h. mit dem Gemäuer fest verbunden,ist die Eigentümergemeinschaft gefordert.juliuszwo
Eine Eigentümer Haus mit 7 Parteien 3 Parteien haben ein
Kamin,jetzt hat der Schonsteinfeger
den Schornstein bemängelt wer muß bezahlen
Mfg