Wer bezahlt kaputte Tür bei Notfall?

Hallo!

Was ist eigentlich, wenn man eine Tür aufgrund eines Notfalls eintritt… weil beispielsweise eine Person hinter der verschlossenen Tür stark alkoholisiert, verletzt oder eben aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Tür zu öffnen?
Würde dann eine Haftpflichversicherung den Schaden an der Tür bezahlen?

Guten Tag Marion,
ein Schaden, der durch Vorsatz entsteht, wird regelmäßig nicht
übernommen. In diesem Fall kann das aber anders aussehen.
Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung.
Ich kann mir vorstellen, dass der Vorsatzgesichtspunkt angesichts
einer Nothilfemaßnahme hintangestellt wird. Schildern Sie Ihrer
Gesellschaft einfach die Umstände ohne Ausschmückung so, wie sie
waren. Und teilen Sie doch die Reaktion des Versicherers hier mit.
Gruß
Günther

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Ich kann mich Günther nur voll anschließen, es kann gut sein, dass dies als rechtfertigender Notstand gilt und somit die Verletzung des Rechtsgut Tür (Schaden am Eigentum) nicht rechtswidrig ist, da ein höherwertiges Rechtsgut (Gesundheit) geschützt werden sollte.

An Ihnen selber sollte der Schaden nicht hängen bleiben (entweder an der Versicherung oder am Eigentümer der Tür)!

Hallo!

ich bin anderer Meinung als Günther und cassiesmann. Eine haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schadensersatzpflicht. Die liegt aber nicht vor, wenn jemand im Notfall, also berechtigt, die Tür zerstört. Also zahlt die Haftpflicht nicht.

Die Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl. Ob man so eine Situation mit einem Einbruch vergleichen kann, wage ich nicht zu entscheiden. Sollte das der Fall sein, käme die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, wenn diese Gebäudeschäden beim Einbruch mit abdeckt, in Frage.

Meine Vermuitung: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Gruß

Nordlicht

Hi,

ergänzend zu meinen Vorrednern komme ich zu einem anderen Schluss: es fehlt an der Widerrechtlichkeit, daher besteht auch kein Ersatzanspruch nach §823 BGB gegen den „tretenden Retter“. Dass die PH hier eintritt (schönes Wortspiel), könnte allenfalls im Rahmen von Kulanz passieren (unwahrscheinlich).
Der Gerettete muss jedoch vermutlich den Schaden bezahlen (zB wenn er sich alkoholisch ins neue Jahr gebeamt hat).
Es könnte außerdem sein, dass es noch andere „übergeordnete“ Vorschriften für Unfälle/Schäden bei derartigen Hilfeleistungen gibt… da wäre das Rechtsbrett die richtige Adresse.

Grüße, M

Auch ein Hallo,

vorab, ich bin in dieser Sparte Laie, aber sollte man das nicht als Rettungskosten der Krankenversicherung vorlegen können?

Ich schließe mich den Vorrednern an, dass PH und Hausrat nichts damit zu tun haben, aber ich denke, wenn sie z.B. mein Nachbar in einer Hilflosen lage befindet und umgehend hife benötigt, bin ich zur Hilfe verpflichtet, zur Schadenminderung, und unter diese Schadenminderungskosten fallen auch die Kosten für die neue Tür.

Schlagt mich, wenn ich völlig daneben liege, war nur so ne Idee.

Grüße
Mike

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Auch ein Hallo,

vorab, ich bin in dieser Sparte Laie, aber sollte man das
nicht als Rettungskosten der Krankenversicherung vorlegen
können?

Es gibt keine Rettungskosten in der Krankenversicherung, die KV leiste 100%ig nichts!