Hallo,
ein AN wird vom Medizinischen Dienst im Auftrag des AGs zu einer Untersuchung eingeladen.
Wer bezahlt die Kosten für die Fahrt(en) zum Medizinischen Dienst?
Der AG oder muss der AN diese Kosten selbst bezahlen?
Wenn der AG die zahlen muss, gibt es dafür eine rechtliche Handhabe?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
es gilt die Regel „Wer bestellt der bezahlt auch“.
Wenn der Arbeitgeber diese Untersuchung veranlasst hat und auch die
Kosten der Untersuchung übernimmt dann muss er auch zahlen.
Eine rechtliche Begründung dafür kann ich allerdings momentan nicht liefern.
Wenn wir als Krankenkasse einen Versicherten zum Medizinischen
Dienst vorladen (auch auf Anträgen von Arbeitgebern hin), dann zahlen
wir auf jeden Fall unserem Versicherten die Fahrkosten.
Gruß
Czauderna
Hallo
es gilt die Regel „Wer bestellt der bezahlt auch“.
Wenn der Arbeitgeber diese Untersuchung veranlasst hat und
auch die
Kosten der Untersuchung übernimmt dann muss er auch zahlen.
Eine rechtliche Begründung dafür kann ich allerdings momentan
nicht liefern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Gruß,
LeoLo
Hallo, wusste ich gar nicht das es für die Fahrt zum MDK Fahrgeld gibt
erst durch diesen Artikel.Habe natürlich gleich einen Antrag auf Fahrkostenerstattung gestellt-- ist auch schon Abgerechnet! Danke für den Tipp.
Gruß Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bitte, gerne geschehen - ich verstehe allerdings nicht, warum die
Kasse nicht darauf hingewiesen hat. Ohne uns jetzt loben zu wollen, aber bei mir gehört das zum Service. Wenn man dem Versicherten schon
eine solche „Belastung“ zumutet dann sollte er nicht noch finanzielle
Nachteile daraus haben.
Gruß
Czauderna