Hallo,ich brauche euere Hilfe.Mein Hausarzt hat mich 3 Wochen AU geschrieben bis sonntags.Auf anraten bin ich dann zum Neurologen.Der hat mich direkt montags krankgeschrieben.Nach 4 Wochen kam ich dann ins Krankenhaus für 3 Wochen.Danach nochmal 2 Wochen krank durch Neurologen.Meine Frage.Wann muss der Arbeitgeber bezahlen,ab wann die Krankenkasse.Die Krankenkasse behauptet,der Arbeitgeber muss nur bezahlen.
Wer weiss es besser
Gruss Horst
Ausschlaggebend ist der ursächliche Zusammenhang und ob bei neuen Krankheiten diese noch während der alten Krankheit hinzugetreteten ist. In diesem Fall gelten Sie ab Sonntag 0.00 Uhr zunächst arbeitsfähig.(So ist die gesetzliche Regelung).Sind Sie dann ab Montag wg. der selben Krankeit erkrankt, rechnet der AG die erste Erkrankung auf die Gehaltszahlung von 6 Wochen an. Falls neue Erkrankung - neuer Anspruch auf 6 Wochen.Genauso sieht es bei den nächsten Erkrankungen aus. Handelt es sich um die gleichen Erkrankungen, die im ursächlichen Zusammenhang stehen, zahlt der AG insgesamt 6 Wochen.
Hallo Horst,
da hat sich die Kasse einen netten Kniff einfallen lassen, um KRG zu sparen 
Anscheinend hat der Neurologe eine Erst- statt Folgebescheinigung mit einer genaueren Diagnose angegeben und daher hat die Kasse einfach mal versucht, eine neue Arbeitsunfähigkeit draus zu machen - wenn es klappt ist das gut für die Kasse und dich, da du in der Zeit normales Gehalt statt das niedrigere Krankengeld bekommst!
Normalerweise ist es so, dass ab der 7. Woche die Krankenkasse zahlt.
Hallo bobenheim
Meinem AG hat das aber nicht gefallen,die Lohnfortzahlung…Fast 3 Monate war ihm zuviel und hat mir gekündigt.KK hat ihren Fehler aber nicht eingesehen.
Hatten Sie einen guten Draht zu Ihrem Arbeitgeber bzw. kann man nochmal mit ihm reden? Die Kasse muss nämlich KRG zahlen, einfach eine Zusammenhangsanfrage bei Ihrem Arzt in Auftrag geben, dann wird der das bestätigen und die Kasse würde das KRG dann verrechnen.
Andernfalls ist die Kasse dann bei längerer AU selbst Schuld, sie sind natürlich länger krank wenn es keine Motivation gibt wieder beim AG zu arbeiten!
Sollte die Kasse sie versuchen an die Agentur für Arbeit zu verweisen IMMER Widerspruch einlegen u vom Arzt begründen lassen!
Können sich dann gerne an mich wenden!
Damit hat die Krankenkasse recht.
Bei weniger als 20 AN kann der AG jeweils mit dem monatlichen Beitragsnachweis den größten Teil des Krankengeldes sofort von der GKV zurückfordern. Bei mehr als 20 Beschäftigten übernimmt nach 6 Wochen Krankheit die Kasse die Zahlung, indem sie an den AG Erstattungen überweist. Das heißt, die Gehaltszahlung an sich kommt in beiden Fällen weiterhin vom AG, der muss sich wegen der Erstattung an die GKV wenden.
Achja was ich ganz vergessen habe:
Wurden Sie während einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt?
Denn das wäre nicht rechtsmäßig und würde auch nicht vor Gericht standhalten!