Wer bezahlt Lohnausfall?

Liebe/-r Experte/-in,

gesetzt den Fall, man wird innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses krank (einen Tag mit AU-Bescheinigung), dann ist der Arbeitgeber ja von der Lohnfortzahlung befreit.

Die Krankenkasse in diesem Fall will aber auch nicht zahlen und macht dem Betroffenen weis, dass das generell so sei, und man erst ab dem zweiten Krankheitstag ein Recht auf Zahlung habe.

Das kommt mir spanisch vor - ist das rechtens?

Vielen Dank für Deine / Ihre Hilfe!

Freundliche Grüße

Karin

Liebe/-r Experte/-in,

gesetzt den Fall, man wird innerhalb der ersten vier Wochen
eines neuen Arbeitsverhältnisses krank (einen Tag mit
AU-Bescheinigung), dann ist der Arbeitgeber ja von der
Lohnfortzahlung befreit.

Die Krankenkasse in diesem Fall will aber auch nicht zahlen
und macht dem Betroffenen weis, dass das generell so sei, und
man erst ab dem zweiten Krankheitstag ein Recht auf Zahlung
habe.

Die Krankenkasse hat recht, denn im Fall der Arbeitsunfähigkeit entsteht ein Anspruch auf Krankengeld bei einem Arbeitnehmer erst am Tag nach der ärztlichen Krankschreibung.

Das kommt mir spanisch vor - ist das rechtens?

Vielen Dank für Deine / Ihre Hilfe!

Freundliche Grüße

Karin

Der Fall hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Durch den Arbeitgeber. Erst nach 6 Wochen Krankheit übernimmt die Krankenkasse. Aber in dem Konkreten Fall würde ich einfach mal bei der Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft nachfragen.

Hallo Karin,

richtig ist, dass frisch eingestellte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in den ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen. Dafür zahlt die Krankenkasse das niedrigere Krankengeld.

Beachten Sie aber, dass das Krankengeld frühestens ab dem Tag nach dem Arztbesuch gezahlt wird (§ 46 Nr. 2 SGB V). Sie gehen am Tag des Arztbesuchs also leer aus.

Die Arbeitsunfähigkeit sollten Sie der Krankenkasse innerhalb einer Woche melden. Sonst bekommen Sie Krankengeld erst ab dem Tag der Krankmeldung (§ 49 Nr. 5 SGB V).

Sollte Ihnen die Antwort gefallen haben, würde ich mich sehr über eine Bewertung unter

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

freuen.

Viele Grüße
Ivailo Ziegenhagen