Guten Tag,
In einem Drefamilienhaus ist ein Eigentümer ist verstorben, die Erben haben wegen Überschuldung das Erbe ausgeschlagen, das Nachlassinsolvenzverfahren ist eröffnet. Die WEG musste aufgelaufene Forderungen bis zu einem Stichtag anmelden. Es fallen aber jedoch weiterhin Kosten für die Wohnung an (Versicherung, Heizung bei Frost, Heizungsstrom etc.) an. Wer muss diese laufenden Kosten tragen? Die Bank als Hauptgläubiger und Verkäufer der Wohnung hat dies abgelehnt.
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Es
fallen aber jedoch weiterhin Kosten für die Wohnung an
(Versicherung, Heizung bei Frost, Heizungsstrom etc.) an. Wer
muss diese laufenden Kosten tragen? Die Bank als
Hauptgläubiger und Verkäufer der Wohnung hat dies abgelehnt.
Ist die Bank denn auch der neue Eigentümer bzw. hat eine Grundschuld geltend gemacht und ist deshalb nun eingetragen? Wenn ja, ist es ihre Wohnung und sie ist für alles verantwortlich.
Die Bank ist neben anderen Grundschuldeintragungen mit dem größten Anteil eingetragen. Sie erteilten mir jedoch die Auskunft, dass sich die WEG an den Insolvenzverwalter wenden müsste. Das ist aber mangels Masse aussichtslos.
Diese Frage beantwortet das Insovenzgericht !!!
Einfach nachfragen
Guten Tag,
Diese Frage beantwortet das Insovenzgericht !!!
Einfach nachfragen
Vielen Dank für den Tipp. Ich versuche es mal.
Hallo,
lies mal den Punkt 14. Bevorrechtigung der Gemeinschaft in der Zwangsversteigerung. Wenn eine Wohnung da ist, ist ja Masse da. Die Frage ist, wer ganz vorne und wer hinten steht. Und das hat sich geändert!!!
Wichtig ist aber hier keine Fehler zu machen. Die WEG sollte sich anwaltlich vertreten lassen, ansonsten ist erfahrungsgemäß hier nix zu erreichen (bei der Bank und beim Insolvenzverwalter sitzen erfahrene Juristen!; wenn du keiner bist läuft das ansonsten wie wenn der FC Hinternochwas gegen die Bayern spielt).
Hier nun der Link zu den Neuerungen des WEG, insbesondere 14. ist für dich wichtig:
http://www.immobilienmanager24.de/images/Gesetze/weg…
Gruß Frank