Wer bezahlt Porto bei Rückgabe (ebay)

Guten Tag,

ich möchte mich über ebay Selbstständig machen nun habe ich mich soweit schon informiert hier im Forum, aber eine offene Frage hätte ich da trotzdem.

Als gewerblicher VK muss ich ein WRR von 4 Wochen gewähren das ist mir klar.

Bei einer Rückgabe bei einem Wert unter 40,-€ trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung (auch hier im Forum gelesen)aber was mich interessiert ist folgendes.

Bsp.: K kauft eine Jeans für 20,-€ Porto 5,-€. Bezahlt hat er 25,-€ jetzt möchte er die Jeans zurückgeben. Erstatte ich ihm 20,-€ oder 25,-€?

Danke und Liebe Grüße aus Bayern

Hallo,

Bei einer Rückgabe bei einem Wert unter 40,-€ trägt der Käufer
die Kosten für die Rücksendung (auch hier im Forum
gelesen)aber was mich interessiert ist folgendes.

grundsätzlich trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Er kann dem Käufer diese bei einem Warenwert unter 40 Euro vertraglich auferlegen. Siehe hierzu BGB § 357 Abs. 2.

Bsp.: K kauft eine Jeans für 20,-€ Porto 5,-€. Bezahlt hat er
25,-€ jetzt möchte er die Jeans zurückgeben. Erstatte ich ihm
20,-€ oder 25,-€?

Das ist rechtlich umstritten. Siehe http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/21/olg-karl…

Gruß

S.J.

Hallo,

Als gewerblicher VK muss ich ein WRR von 4 Wochen gewähren das
ist mir klar.

Erster Fehler - ein Monat! Wehe dem, der auch nur ein falsches Wörtchen in die Widerrufsbelehrung einbaut, der wird abgemahnt.
Erste Wahl Anwalt fragen, zweite Wahl, diese hier oder ähnliche nehmen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung…
unter Berücksichtigung von der neuesten Änderung
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/09/03/eugh-deu…

Bei einer Rückgabe bei einem Wert unter 40,-€ trägt der Käufer
die Kosten für die Rücksendung (auch hier im Forum
gelesen)aber was mich interessiert ist folgendes.

Bsp.: K kauft eine Jeans für 20,-€ Porto 5,-€. Bezahlt hat er
25,-€ jetzt möchte er die Jeans zurückgeben. Erstatte ich ihm
20,-€ oder 25,-€?

Wie schon gesagt wurde, muss man Hin-Versandkosten erstatten oder Abmahnung riskieren. Die Rückversandkosten kann Verkäufer mit der 40 Euro Klausel sparen.

Hast du all dies gelesen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Dann schreib deine rechtliche Information zusammen; wenigstens ein anwaltlicher Basis-Websitecheck ist zu empfehlen und abonniere die diversen rechtlichen Newsletter um alle paar Monate nach dem neuesten Gerichtsurteil deine rechtlichen Informationen zu ändern.

Stephanie

Ich danke euch beiden recht Herzlich…

Meine WRR habe ich soeben mal durchgelesen und tatsächlich steht dort das richtige „1 Monat“.

Ich habe mich entschieden die Hinsekosten zu erstatten (wenn es mal soweit ist), denn ich habe keine Lust mich mit einem K anzulegen…

Das kann ich dann wahrscheinlich in der EÜR als Verlust angeben…Hoffentlich