Wer bezahlt Reinigung Siphon

Mietrecht : Wer bezahlt Reinigung Siphon

Ich bewohnte seit zwei Jahren eine Mietwohnung, und kürzlich lief das Wasser in der Badewanne nicht mehr ab. Ein Handwerker wurde gerufen, dieser reinigte den Abfluß.
Frage : Wer bezahlt die Rechnung, Vermieter oder Mieter ? Der Vermieter argumentiert, in allen Jahren sei eine solche Reinigung nie notwendig gewesen, und mein langes Haar sei der Grund für die Verstopfung, also solle ich bezahlen. Ich beobachte : In anderen Wohnungen, wo ich - viel länger - gewohnt hatte, hat es diese Art der Verstopfung in den Badewannen noch nie gegeben, somit kann dies nicht an mir liegen.

Wer kann mir rechtlich Auskunft geben bzw. sogar sagen, wo ich dies nachschlagen kann ?
Vielen Dank für Antwort.

HAllo TRaumwelt,

was steht im Mietvertrag über Reparaturen? Das ist WICHTIG!
Oft werden Mieter verpflichtet, sogenannte „Bagatellreparaturen“ - z.B. bis zu 50 Euro - zu übernehmen.
Im Streitfall wird es aber darauf ankommen, ob Sie schlüssig beweisen können, dass etwas anderes als Ihre Haare den Abfluss verstopft haben.
Da dies schwierig wird, schlagen Sie dem Vermieter vielleicht vor, sich die Summe zu teilen, da keiner beweisen kann, was wirklich der Grund war.

Viel Glück wünscht Heihei

Mietrecht : Wer bezahlt Reinigung Siphon

hallo,

wenn der vermieter dir nicht nachweisen kann, dass du den schaden mutwillig verursacht hast, zb indem du nicht-abflusstaugliche sachen runtergepült hast, muss er selbst zahlen. siehe auch hier:
www.olaf-faets.de/pdfs/Rohrverstopfung.pdf

viel erfolg!
mannheim13

Hallo und guten Morgen,

schlagen Sie doch mal im Mietvertrag nach, was dort steht. Oft findet sich darin eine Klausel, nach der Mieter Instandsetzungen und Reparaturen bis 200 Euro selbst zahlen müssen. De facto war ja kein Mangel an der Mietsache (wie bei undichten Fenstern, Rohrbrüchen, gerissener Rollädengurt, defekte Armatur), sondern es war ein Defekt aufgrund der Nutzung (die sicher nicht unsachgemäß war). Fragen Sie doch mal, wie hoch die Rechnung sein wird. Wenn es sich im bezahlbaren Rahmen hält (ich tippe mal auf max. 100 Euro), würde ich als Mieter die Rg. zahlen. Oder sie sprechen mit dem Vermieter, ob die Rechnung geteilt wird.

In so einem Fall mit Gesetzestexten kommen oder stur sein könnte später mal nach hinten losgehen.

Viele Grüße

Micha

Die Beantwortung der Frage ist genau genommen sehr leicht und mit ein wenig Logik nachvollziehbar. Eine Verstopfung an Abwasserrohren, die innerhalb der Mietwohnung liegt, ist klar dem entsprechenden Mieter zuzuordnen.

Erst wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Fallrohr verstopft und der Verursacher nicht festzustellen ist, wäre der Vermieter für die Beseitigung zuständig.

Sie werden also diese Rechnung bezahlen müssen, sollten aber vorbeugend speziell dieses Rohr regelmäßig mit einem flüssigen Rohrreiniger nach Anleitung behandeln.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abflus…

Die Entscheidung, wer die Rechnung zahlt hängt nicht von der Länge deiner Haare ab, sondern der Mietvertrag sagt eindeutig aus, was wer zahlt.
Schau bitte mal dort rein, wenn dort eine sog. Regelung für Kleinreparaturen steht, bis zur Höhe z.Bsp. von 50 Euro, zahlt du die 50 Euro. Wenn die Rechnung allerding über 50 Euro ist und die Regelung sollte im Mietvertrag so stehen,zahlt der Vermieter. Die Badewanne ist ein gemieteter Gegenstand, für die Instandhaltung ist der Vermieter zuständig. Wie gesagt, abhängig von der Regelung im Mietvertrag über Kleinreparaturen.

Viel Erfolg - Gruß Barbara Natzschka

Hallo, guten Tag
Es kommt darauf an ob Sie eine Klausel " Kleinreparaturen" in Ihren Mietvertrag haben. In der Regel sind das ca 100€ Wenn die Rechnung höher ist zahlt der Vemieter.
Mit freundlichen Gruß a.g.

Hallo aus Bernburg,

Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich den Mietziens - die mietschuld zu bezahlen. In Deutschland herscht das Verursacherprinzip. Demnach zahlt wer Schaden verursacht.

Schönes heißes Sommerwochendende wünscht der Bernburger