Hallo!
Vorweg: Bin kein Jurist und kann Dir deshalb keine allgemeingültige Antwort aus dem Hut zaubern.
Jetzt ist halt die Frage, was macht AG…
Zunächst einmal hat der AG durch organisatorische Maßnahmen und entsprechende Aufsicht Sorge zu tragen, daß alle Arbeiten nur durch ausreichend sachkundiges und eingewiesenes Personal erledigt werden. Damit liegt von vornherein die Verantwortung für das Geschehen im Betrieb beim AG.
…wurde der Neue nicht richtig eingewiesen…
Den Neuen trifft dabei kein Verschulden. Es ist die Pflicht des AG, für die Einweisung, Durchführung und Dokumentation Sorge zu tragen.
wenn zum beispiel ein AN eine :teure Maschine zu Schrott :legt, weil er diese leicht :angetrunken falsch bedient?
Wird Alkohol am Arbeitsplatz geduldet (soll es tatsächlich noch geben), trifft den AG mindestens eine erhebliche Mitschuld. Ein Vorgesetzter darf niemals dulden, daß ein erkennbar angetrunkener Mitarbeiter tätig wird. Der heimlich am Arbeitsplatz bechernde AN handelt in jedem Fall grob fahrlässig, macht sich schadenersatzpflichtig und riskiert seinen Arbeitsplatz.
… wenn ich in einer Sauwut :den Tacker durchs :geschlossene Fenster
schmeisse?
Läuft gewiß nicht mehr unter welcher Art von Fahrlässigkeit auch immer. Dafür hat der AN zu bezahlen.
Oder wenn AN das Auto gegen :den Baum lehnt, weil
er mit überhöhter :Geschwindigkeit gefahren ist?
Eine kleine Sünde, die unter einfacher Fahrlässigkeit abzuhaken ist, wird das bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung wohl kaum noch sein.
Die frage ist, wie definiert :man Dösbaddelikeiten
Allgemeingültig kann ich Dir dazu nichts sagen. Man muß die Umstände des Einzelfalls sehen.
Meine damit sachen, die schon :immer klar und rund liefen :sind plötzlich riesen
robleme und die :„betroffenen“ AN
sind nicht erst seit gestern :beschäftigt sondern seit min :5-10 Jahren
Solche Situationen sind mir geläufig. Es muß aber schon richtig viel passieren, was deutlich über Ungeschicklichkeiten hinaus geht, bevor man AN finanziell haftbar machen kann. Wenn es etwa regelmäßige Belehrungen gibt, dokumentiert und von allen Beteiligten unterschrieben und trotzdem handelt jemand bewußt entgegen der Anweisung, kann der Fall in Richtung Schadenersatzpflicht laufen. Sobald aber am Arbeitsplatz genaue schriftliche Arbeitsanweisungen und die laufende Kontrolle fehlen, sitzt der AG zumeist auf verlorenem Posten.
Gruß
Wolfgang