Angenommen man bekommt von einemm gegnerischen Anwalt einen Brief, wo ein Forderung (8,- Euro) von deinem Mandanten drin steht. Unter der Forderung steht jetzt auch die Anwaltskosten die der Anwalt vom Gegner haben möchte. Der Beschuldigte hat aber bereits, ohne Anerkennung einer Schuld aus gutmütlichkeit die Forderungen beglichen.
Wie verhält sich die Rechtslage? Wer trägt die Kosten für den Anwalt den der Kläger sich zur Rate genommen hat?
Eine Antwort wäre Super
Viele Grüße