Wohnung wurde ab 1.7.gemietet.Jetzt wurde ein Pauschbetrag
vom 1.4.-15.5. in Rechnung gestellt,obwohl zu diesem Zeitpunkt niemand drin wohnte .Bitte um Antwort.
Hallo, grundsätzlich muss der Vermieter bei Leerstand einer Wohnung anfallende Kosten (Strom, Heizung, Müll etc.) bezahlen. Sie haben sicher bei der Wohnungsübergabe die Zählerstände notiert. Diese und Ihren Einzugstermin würde ich dem Versorger mitteilen.
Sollte der Versorger fragen, wer für den auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraum der „Verbraucher“ war, verweisen Sie einfach an den Vermieter/Eigentümer.
Hinweis: sollten Sie bereits vor dem offiziellen Mietbeginn den Schlüssel für die Wohnung gehabt haben (z.B. wegen Renovierungsarbeiten), wären Sie ab Übergabetag der Schlüssel der Rechnungsempfänger. Aber auch hier gelten dann die im Übergabeprotokoll der Wohnung notierten Zählerstände. Viel Erfolg !
Wohnung wurde ab 1.7.gemietet.Jetzt wurde ein Pauschbetrag
vom 1.4.-15.5. in Rechnung gestellt,obwohl zu diesem
Zeitpunkt niemand drin wohnte .Bitte um Antwort.