Wer bezahlt Sturmschaden bei Mietwohnung

Hallo,

und zwar ist am 29.10.2013 mein Pavillion in die Garagentür meiner Mietwohnung geflogen und hat natürlich die Garagentür dadurch beschädigt.Jetzt habe ich mit meinem Vermieter ein hin und her spiel, er sagt das muss meine Haftplicht bezahlen und meine Versicherung sagt das muss die Versicherung vom Vermieter zahlen, weil es über eine Windstärke von 8 war, wer hat den jetzt Recht ??

Kennt sich jemand damit aus ???

Ein Sturm mit Windstärke 8 ist ein sog. „unabwendbares Ereignis“. Wir dadurch einem ein Schaden zugefügt muß niemand anders haften. Es sei denn, es hat sich jemand grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verhalten. Beispiel: Dein Vermieter hat Dich darauf hingewiesen, dass ein Sturm aufzieht und Dich aufgefordert den Pavillon abzubauen (und der Abbau wäre auch zumutbar gewesen), Du hättest Dich aber geweigert und er kann das nachweisen, dann müsstest Du möglicherweise haften. Dafür hast Du hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung, die dann einspringt.

So, wie Du den Fall geschildert hast, muss Dein Vermieter sich an seinen Wohngebäude-Versicherer wenden oder (was zu empfehlen ist) den Schaden selbst bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Niedermeier

Der Aussage vom Vorgänger ist nichts hinzuzufügen…

Re: Wer bezahlt Sturmschaden bei Mietwohnung? Der Aussage vom Vorgänger ist nichts hinzuzufügen.

@ Mod — Werbung!

Hallo Bodsgo,

dies kann man so pauschal nicht beantworten.

Hallo,

und zwar ist am 29.10.2013 mein Pavillion in die Garagentür
meiner Mietwohnung geflogen und hat natürlich die Garagentür
dadurch beschädigt.

Ich vermute einmal, dass es sich bei dem Pavillion um ein leichtes Zelt handelt,
das nicht fest verankert war. Wobei man also davon ausgehen musste, dass es bei einem Sturm, bzw. schon bei einem stärkeren Wind einen Schaden verursacht.
Also hättest Du Vorsorge treffen müssen, dass kein Schaden entstehen kann.

In solchen Fällen, haben wir den Schaden stets mit der bestehenden Privathaftpflichtversicherung beglichen.

Wenn Du allerdings an dem Schadenstag nicht zu Hause warst, konntest Du von einem Sturm nichts wissen und somit auch den Schaden nicht abwenden.

Mit anderen Worten, es kommt in diesem Fall immer darauf an, wie man den Schaden dem Versicherer meldet.

Gruß Merger

Du meldest das Geschehen deiner Privathaftpflicht.

Die Privathaftpflicht prüft und wird berechtigte Ansprüche bedienen / bezahlen, unberechtigte Ansprüche abwehren, auch gerichtlich.

Sollte dich der Vermieter weiter ansprechen, verweise ihn ausnahmslos an die PHV. Wenn du eine PHV hast, hat er keine weiteren Ansprüche gegen dich.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

leider haben beide recht…

ich würde es zuerst bei der Gebäude einreichen da die den Neuwert zahlt und dann ggf bei der Haftpflicht die aber nur den Zeitwert zahlen wird!!!

wenn sich beide nicht einig werden einfach in beiden Fällen den Schaden einreichen und als Mitversicherer den jeweils anderen angeben…!! dann sollen die sich auseinander setzen wer nun was und wie bezahlt!!!

viele Erfolg!!!

Du meldest das Geschehen deiner Privathaftpflicht.

Frage nicht richtig gelesen?

Hallo,

und
meine Versicherung sagt das muss die Versicherung vom
Vermieter zahlen, weil es über eine Windstärke von 8 war,

damit ist der Drops gelutscht. Deine Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Geschädigte kann ja gegen die Versicherung klagen, wenn er will. Aber alles nicht mehr Dein Problem.
Gruß
Testare_

leider haben beide recht…

Ach? Wie genau soll man sich das vorstellen? Müssen also beide zahlen oder beide nicht zahlen?

ich würde es zuerst bei der Gebäude einreichen da die den
Neuwert zahlt und dann ggf bei der Haftpflicht die aber nur
den Zeitwert zahlen wird!!!

Es wurde doch schon eingereicht. Oder warum genau sollten beide schon was zum Thema gesagt haben?
Frage nicht verstanden?