Hallo Paul,
Sohn, mit abgeschlossener Berufsausbildung,jetzt wieder
Schüler,seit einigen Jahren
verheiratet,kinderlos,verlässt seine Ehefrau die keiner
dauerhaften Beschäftigung nachgeht
und nur eine „abgebrochene Lehre“ vorzuweisen hat wg.
Zerrüttung der Ehe.
Die auf seinen Namen gemietete Wohnung kündigt er bevor ein
Schulbesuch im Ausland
angetreten und die Scheidung eingereicht wird.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
Hat die „noch Ehefrau“ Anspruch auf Unterhalt gegen Verwandte
(Brüder/Schwester/Eltern)
des „noch Ehemannes“ ?
Nein, nur gegen den Ehemann. Wenn überhaupt. Denn Unterhaltsansprüche hat theoretisch ja auch der Ehemann gegen die Ehefrau, das ist nichts geschlechtsspezifisches
Sippenhaft gibt es hier jedenfalls nicht. Soviel ich weiß.
Wer ist zahlungspflichtig wenn sie unter dem Namen des „noch
Ehemannes“ Einkäufe tätigt ?
Der, der bestellt, der muss auch bezahlen. Das hat mit Verheiratetsein überhaupt nichts zu tun. Also: SIE!
Wie wird der Vermieter die Person los mit der kein Mietvertrag
besteht und die auch
keine Miete zahlt ?
Wenn der Sohn und Noch-Ehemann der Mieter war, die Wohnung kündigt, so hat er auch für eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung an den Vermieter zu sorgen. Nun lebt also die Noch-Ehefrau in der Wohnung und will wohl nicht raus, oder? Er könnte ihr die Übernahme des Mietvertrages anbieten. Da gäbe es sicher keine Probleme mit dem Vermieter. Unterrichten muss er sie auf jeden Fall. Ganz davon abgesehen, dass das auch ein moralischer Anspruch wäre.
Wer kommt für die Miete auf wenn sie sich weigert die Wohnung
zu räumen ?
Wie gesagt: Der Ehemann sollte seiner Frau eine Frist setzen. Schriftlich. Ist zu erwarten, dass sie darauf bockig bis gar nicht reagiert, empfehle ich ihm dringend den Gang zum Rechtsanwalt. Für die Miete kommt ansonsten immer der Mieter auf.
bin gespannt auf Eure Tips,
Mein Tipp ganz allgemein: Miteinander reden!!! So, wie die Sache aussieht, bestehen ja nicht einmal mehr gegenseitige Unterhaltsansprüche, da beide Geringverdiener sind. Vielleicht kann man sich ja auch von einem Anwalt zusammen beraten lassen. Rosenkriege sind immer sehr kostspielig und völlig unsinnig.
Alles Gute
Jana