Wer bezahlt Unterhalt/Miete/Bestellungen

hallo Wissende !

Sohn, mit abgeschlossener Berufsausbildung,jetzt wieder Schüler,seit einigen Jahren

verheiratet,kinderlos,verlässt seine Ehefrau die keiner dauerhaften Beschäftigung nachgeht

und nur eine „abgebrochene Lehre“ vorzuweisen hat wg. Zerrüttung der Ehe.
Die auf seinen Namen gemietete Wohnung kündigt er bevor ein Schulbesuch im Ausland
angetreten und die Scheidung eingereicht wird.

Nun zu den eigentlichen Fragen:

Hat die „noch Ehefrau“ Anspruch auf Unterhalt gegen Verwandte (Brüder/Schwester/Eltern)
des „noch Ehemannes“ ?
Wer ist zahlungspflichtig wenn sie unter dem Namen des „noch Ehemannes“ Einkäufe tätigt ?
Wie wird der Vermieter die Person los mit der kein Mietvertrag besteht und die auch
keine Miete zahlt ?
Wer kommt für die Miete auf wenn sie sich weigert die Wohnung zu räumen ?

Vielen Dank im Voraus
bin gespannt auf Eure Tips,
mfg PM

Hallo Paul,

Sohn, mit abgeschlossener Berufsausbildung,jetzt wieder
Schüler,seit einigen Jahren

verheiratet,kinderlos,verlässt seine Ehefrau die keiner
dauerhaften Beschäftigung nachgeht

und nur eine „abgebrochene Lehre“ vorzuweisen hat wg.
Zerrüttung der Ehe.
Die auf seinen Namen gemietete Wohnung kündigt er bevor ein
Schulbesuch im Ausland
angetreten und die Scheidung eingereicht wird.

Nun zu den eigentlichen Fragen:

Hat die „noch Ehefrau“ Anspruch auf Unterhalt gegen Verwandte
(Brüder/Schwester/Eltern)
des „noch Ehemannes“ ?

Nein, nur gegen den Ehemann. Wenn überhaupt. Denn Unterhaltsansprüche hat theoretisch ja auch der Ehemann gegen die Ehefrau, das ist nichts geschlechtsspezifisches :wink: Sippenhaft gibt es hier jedenfalls nicht. Soviel ich weiß.

Wer ist zahlungspflichtig wenn sie unter dem Namen des „noch
Ehemannes“ Einkäufe tätigt ?

Der, der bestellt, der muss auch bezahlen. Das hat mit Verheiratetsein überhaupt nichts zu tun. Also: SIE!

Wie wird der Vermieter die Person los mit der kein Mietvertrag
besteht und die auch
keine Miete zahlt ?

Wenn der Sohn und Noch-Ehemann der Mieter war, die Wohnung kündigt, so hat er auch für eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung an den Vermieter zu sorgen. Nun lebt also die Noch-Ehefrau in der Wohnung und will wohl nicht raus, oder? Er könnte ihr die Übernahme des Mietvertrages anbieten. Da gäbe es sicher keine Probleme mit dem Vermieter. Unterrichten muss er sie auf jeden Fall. Ganz davon abgesehen, dass das auch ein moralischer Anspruch wäre.

Wer kommt für die Miete auf wenn sie sich weigert die Wohnung
zu räumen ?

Wie gesagt: Der Ehemann sollte seiner Frau eine Frist setzen. Schriftlich. Ist zu erwarten, dass sie darauf bockig bis gar nicht reagiert, empfehle ich ihm dringend den Gang zum Rechtsanwalt. Für die Miete kommt ansonsten immer der Mieter auf.

bin gespannt auf Eure Tips,

Mein Tipp ganz allgemein: Miteinander reden!!! So, wie die Sache aussieht, bestehen ja nicht einmal mehr gegenseitige Unterhaltsansprüche, da beide Geringverdiener sind. Vielleicht kann man sich ja auch von einem Anwalt zusammen beraten lassen. Rosenkriege sind immer sehr kostspielig und völlig unsinnig.

Alles Gute
Jana

Einkäufe

Wer ist zahlungspflichtig wenn sie unter dem Namen des „noch
Ehemannes“ Einkäufe tätigt ?

Der, der bestellt, der muss auch bezahlen. Das hat mit
Verheiratetsein überhaupt nichts zu tun. Also: SIE!

Hat sie unter dem Namen des Ehemannes Einkäufe getätigt, ist das eine Stellvertretung ohne Vertretungsmacht (es sei denn, dem Ehemann waren die Einkäufe recht oder er hat das Verhalten seiner Frau über lange Zeit geduldet).

Bei Ehegatten besteht aber (im Gegensatz zu Unverheirateten) die Besonderheit des § 1357 BGB, der besagt, daß der jeweilige Ehegatte für Geschäfte, die zur Deckung des familiären Lebensbedarfs getätigt werden, mitverpflichtet wird. Kommt wie immer:wink: auf die konkreten Umstände an. Der Mann könnte aber durchaus zur Zahlung der Einkäufe verpflichtet sein.

Grüße
agil

Sippenhaft - Unterhalt/Miete/Bestellungen
moin moin,
zum Thema Sippenhaft…
fällt mir ein dass Kinder z.B. für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden können wenn deren Einkommen nicht ausreicht um z.B. einen Pflegeplatz zu bezahlen

zu der bestellt muss zahlen…
wie soll das nachgewiesen werden bei Bestellungen via Internet
Die früher von beiden getätigten Bestellungen liefen über seine Mailadresse, jetzt benutzt sie diese alleine.

Übergabe der Wohnung an Vermieter…
Der Sohn als eingetragener Mieter hat gekündigt,die Frau will aber nicht ausziehen.
Somit wäre nur eine „gewaltsame Räumung“ möglich
Alleine bezahlen kann sie die Wohnung auch nicht da sie kein ausreichendes geregeltes Einkommen bezieht d.h. Probleme mit dem Vermieter sind programmiert.
Wer hat dieses Problem nun am Hals ?

hallo hallo,

von Einkäufen zur Deckung des Lebensbedarfs kann hier keine Rede sein. Es wurde Schmuck,Mode,Elektronik und Kosmetik gekauft.
Ich sehe also die Geschichte bleibt spannend da es ja wohl erst einmal einer gewissen Trennungszeit bedarf bis es zu einer endgültigen Scheidung kommt.
Wie sind da eigentlich die Wartezeiten wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt ?

vielen Dank für die Antworten/Tipps
mfG
PM

Hallo Paul,

zum Thema Sippenhaft…
fällt mir ein dass Kinder z.B. für den Unterhalt der Eltern
herangezogen werden können wenn deren Einkommen nicht
ausreicht um z.B. einen Pflegeplatz zu bezahlen

Das ist so nicht ganz korrekt. Das Pflegeheim wird versuchen , erst einmal bei den nahen Verwandten das Geld einzutreiben. Das ist aber kein Non-plus-Ultra und kann durchaus erfolgreich verhindert werden. Da spielt das eigene Einkommen auch eine gewisse Rolle sowie das Verhältnis der Verwandten zu dem Pflegefall etc.

zu der bestellt muss zahlen…
wie soll das nachgewiesen werden bei Bestellungen via Internet
Die früher von beiden getätigten Bestellungen liefen über
seine Mailadresse, jetzt benutzt sie diese alleine.

Der „Junge“ ist aber auch ganz schön blauäugig, oder? Er sollte schleunigst seine E-Mail-Adresse sperren lassen. Ich meine, dazu gehört schließlich auch ein Passwort und so, ähnlich wie bei einer EC-Karte, hat er dieses nicht weiterzugeben. Ansonsten kann er doch durchaus glaubhaft machen, dass ER nicht die Waren bestellt hat.

Übergabe der Wohnung an Vermieter…
Der Sohn als eingetragener Mieter hat gekündigt,die Frau will
aber nicht ausziehen.
Somit wäre nur eine „gewaltsame Räumung“ möglich
Alleine bezahlen kann sie die Wohnung auch nicht da sie kein
ausreichendes geregeltes Einkommen bezieht d.h. Probleme mit
dem Vermieter sind programmiert.
Wer hat dieses Problem nun am Hals ?

Wie ich schon sagte: Wenn ER der Mieter ist, hat ER auch für die ordnungsgemäße Übergabe der gekündigten Wohnung zu sorgen. Ab zum Vermieter, am besten mit der Frau im Schlepptau. Außerdem zum Anwalt. Es gibt doch auch Möglichkeiten, die Miete durch das Sozialamt mitfinanzieren zu lassen, wenn sie kein Einkommen hat.

Grüße
Jana