Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Schalömmchen,

die Vermögenshaftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen, kurz D&O-Versicherung. Wer braucht das eigentlich? Ist der GmbH-GF nicht schon genug abgesichert. Welche so genannten normalen oder üblichen Versicherungen decken eine D&O-Versicherung mit ab? Oder ist das etwas ganz spezielles?

Wer weiss was?

MfG

Kossi

Hi Kossi,

es ist ein immer noch weit verbreiteter Irrtum, daß einem GmbH-GF bzw. einem Vorstand- oder Aufsichtsratsmitglied nix blühen kann, weil die Gesellschaft ja schließlich mit dem Stamm- bzw. Grundkapital haftet. Diese Einstellung kann sich bisweilen - vor allem nachdem KonTraG (Stichwort: Risikomanagement-Verpflichtung) eingeführt wurde - als fatal erweisen: bei fahrlässigen Fehlern in der Unternehmensführung haftet der GF/Vorstand mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Ein Beispiel gefällig? Bitte schön: Philipp Holzmann AG. Da gab es mal sechs Vorstandsmitglieder, die mal ein bissl Bilanz-Make up betrieben haben… Die Folge: die marode Bude hat die Jungs auf insgesamt 160 Mio. DM verklagt; macht pro Nase ungefähr 26 Mio. DM. Es gab dann einen außergerichtlichen Vergleich bei 40 Mio. DM (oder so in der Richtung) plus Verzicht auf 30-60 % der Pensionsansprüche. Hätten die Jungs keine D&O-Versicherung gehabt, hätten sie wohl ziemlich blöde aus der Wäsche geguckt, gelle? Ob der Staatsanwalt auch die WP-Gesellschaft, die die Abschlüsse testiert hat am Allerwertesten kriegt, vermag ich nicht zu beurteilen; das wäre für die Truppe allerdings mindestens so teuer.

Wichtig ist auch, daß D&O nicht nur die externen Fälle abdeckt, sondern auch mögliche Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Organe.

Was versichert ist und was nicht, kannst Du zum Beispiel hier nachlesen: http://www.business-keeper.com/bkweb-static/pdf/D_O.pdf.

Beste Grüße

Tessa

Ergänzung…
Hallo Tessa,

die Haftung dafür ergibt sich z.B. aus § 831 und § 31 BGB…

Probleme stellen dort vor allem das Organisationsverschulden und Auswahlverschulden dar, denn dafür könnte er in Regress genommen werden.
Der Vorstand/Geschäftsleitung haftet zudem gesamtschuldnerisch und muss den Entlastungsbeweis selbst führen.
Leichte Fahrlässigkeit (außer Acht lassen der ordentlichen Sorgfalt eines Kaufmanns) führt schon zur vollen Haftung.

Zudem besagt ja das KonTraG auch, dass die Directors & Officers (Manager, Geschäftsführer) eines Unternehmens eine nachweisliche Risikovorsorge betreiben… und wie ist dies möglich?

Höhe Reserven bilden (macht ja keinen Sinn, weil Schadenzeitpunkt, -höhe und überhaupt das Eintreten sehr vakant sind. Daher bietet sich hier nur die Versicherung an.

Und zu guter Letzt… der Manager muss ja auch gewisse Risiken eingehen, um seine Ideen/Firma voranzubringen. Allerdings würde er es sicher deutlich weniger machen, wenn er sich einer möglichen Klage ausgesetzt sieht.

Gruß
Marco