Wer darf alles in das Dienstbuch sehen? (Objektschutz)

Wie oben in der Frage gestellt.
Da ich verschidene varianten bereits gehört habe und es jetzt mal genauer wissen möchte

Wer darf alles in das Dienstbuch rein sehen?
mit oder ohne genehmigung?

Hallo,

was steht denn in so einem Dienstbuch drin?
Das dürfte doch sicherlich unterschiedlich gehandhabt werden.

Und auf wessen Geheiß wird es geführt?
Einer meinern Kunden hat einen Wachdienst beauftragt.
Dieser Kunde hat ein eigenes Wachbuch vorgelegt, welches unabhängig von irgendwelchen Forderungen des Wachdienstes geführt werden muss.
(Es wurde speziell auf die Bedürfnisse des Kunden ausgelegt)
DIESES Wachbuch verbleibt immer im Dienstraum des Nachtwächters.
Es befinden sich dort Daten von Mitarbeitern des Kunden.
In dieses Buch hat alleine der Buchführende und der Kunde Einblick.

Es kommt darauf an.

Wenn da nur betriebliche Dinge stehen, dann steht es im Belieben des Arbeitgebers, wen er da Einblick nehmen läßt. Gegebenenfalls ist auch das Interesse des Auftraggebers zu beachten, derjenige, dessen Objekt geschützt wird.

Wenn daraus Daten des Arbeitnehmers ersichtlich werden, ist noch Datenschutz einzuhalten, aber das kommt darauf an, ob und gegebenenfalls welche Daten des Arbeitnehmers aus dem Dienstbuch zu ersehen sind, Hier wäre z.B. der Betriebsrat oder der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Ansprechpartner, so es den gibt.