Ein guter Freund meinerseits eröffnete vor einigen Monaten einen Club in Berlin. Nun fragte mich mein Bekannter ob ich nicht als Türsteher für ihn arbeiten möchte. Das einzige was er von mir dafür verlangt ist das ich eine Rechnung über meine erbrachte Leistungen schreibe.
Nun zu meinen Fragen dazu:
Darf ich ohne weiteres für einen Freund in dessen Club als Türsteher arbeiten?
Fällt es unter das Hausrecht meines bekannten mich als Türsteher einzusetzen oder brauche ich eine spezielle Vorbildung einen
umgangssprachlichen Türschein?
Hallo,
um Rechnungen schreiben zu dürfen, braucht Du auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Eine spezielle Ausbildung für Deine Tätigkeit kenne ich nicht. Aber ruf doch einfach mal beim Finanzamt an, um nicht falch zu machen.
er von mir dafür verlangt ist das ich eine Rechnung über meine erbrachte Leistungen schreibe.
Das wird er, denn er will keine Sozialleistungen abführen. Daher arbeitest Du als Selbstständiger für Ihn, ergo: Du benötigst einen Gewerbeschein und bist selbst für die Abführung der Steuern verantwortlich (ggf. Kleinunternehmen § 19 UStG)
Darf ich ohne weiteres für einen Freund in dessen Club als Türsteher arbeiten?
Prinzipiell ja.
Fällt es unter das Hausrecht meines bekannten?
Das sollte (gerade, wenn Du als Selbsständiger arbeitest, klar vertraglich, also schriftlich geklärt sein, dass Du das Hausrecht im Namen des Eigentümers/Besitzers ausübst. (Wird dann interessant, wenn Du einen Gast rausbeföderst, der ein guter Freund, Deines Auftraggebers ist)
brauche ich eine spezielle Vorbildung einen umgangssprachlichen Türschein?
Diese Frage kann ich nicht abschließend beantworten. M. E. nein (bitte aber ggf. durch Rechtsberatung klären, ich bin nicht in der Position eine solche rechtsverbindliche Auskunft geben zu dürfen). Dir stehen als Türsteher, umgangsspr. „Rausschmeißer“ lediglich die Rechte des Besitzers (wenn vertraglich klar) zu und natürlich die Jedermannsrechte (Notwehr, Nothelfer, vorläufige Festnahme etc). Mehr Rechte hätte m. E. auch ein professioneller Sicherheitsdienst nicht.
Eine Anmerkung möchte ich aber machen: Vorsichtig beim Durchsetzen dieser Rechte im Namen des Auftraggebers. Dies kann schnell zu rechtlichen Problemen (ergo: Kosten) führen. Bitte informiere Dich bzgl. einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung und ggf. auch (Berufs-)Rechtsschutzversicherung. Ich kenne Fälle in denen so ein Rechtsstreit schon den einen oder anderen existenznotwendigen Euro gekostet hat, weil der Türsteher nicht wußte, was er darf und was nicht.
Eine IHK Ausbildung macht durchaus Sinn, wenn man juristisch unerfahren ist. (einfach bei der IHK auf die Webseiten sehen).
es wäre besser wenn du den Türschein hast, schon rein rechtlich für dich.Türsteher, die für eine Sicherheitsfirma arbeiten oder selbstständig tätig sind, müssen bei der zuständigen IHK eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in §34 (a) der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen umgangssprachlich „Türsteher-Schein“ oder einfach „Schein“ oder 34 a genannt.
Hallo,
bitte an das Ordnungsamt der entsprechenden Stadt wenden. Die können verbindliche Auskunft geben.
Würde auch dazu raten es nur zu machen, wenn man körperlich sehr fit ist, um sich entsprechend wehren zu können, wenn es drauf ankommt. Darüber hinaus ist es gut, deeskalierende Gesprächsführung zu beherrschen.
MfG
KKl
Hallo,
Ein Freund eröffnete
einen Club in Berlin. Nun fragte mich mein Bekannter ob ich
nicht als Türsteher für ihn arbeiten möchte. Das einzige was
er von mir dafür verlangt ist das ich eine Rechnung über meine
erbrachte Leistungen schreibe.
Nun zu meinen Fragen dazu:
Darf ich ohne weiteres für einen Freund in dessen Club als
Türsteher arbeiten?
Fällt es unter das Hausrecht meines bekannten mich als
Türsteher einzusetzen oder brauche ich eine spezielle
Vorbildung einen
umgangssprachlichen Türschein?
Hallo Interessent, anbei die Überlieferung aus Wikipedia, die rechtlich deine Anfrage korrekt beantwortet:
Rechte: Türsteher dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt. Im Konkreten heißt das, dass sie keine Personenkontrolle oder Personendurchsuchung erzwingen können. Solche Kontrollen vor der Tür sind stets freiwillig, jedoch ein Kriterium für den Einlass. Türsteher besitzen wie jeder andere das Festhalterecht nach § 127 StPO.
Prüfung [Bearbeiten]Türsteher, die für eine Sicherheitsfirma arbeiten oder selbstständig tätig sind, müssen bei der zuständigen IHK eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in §34 (a) der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen umgangssprachlich „Türsteher-Schein“ oder einfach „Schein“ oder 34 a genannt.
einen ‚Türsteher-Schein‘ ist nicht notwendig.
Für den Job eines Türstehers ist keine Ausbildung von Nöten, da es auch kein Beruf in dem Sinne ist, sondern lediglich nur eine Tätigkeit.
Die Aussage, dass Du NICHTS machen brauchst, ausser eine Rechnung schreiben, klingt schlicht nach STEUERBETRUG!
Der Bekannte will einfach nur das Finanzamt mit FINGIERTEN RECHNUNGEN betrügen!
Du müsstes, um eine Rechnung zu schreiben, eine Firma gründen/anmelden - sonst bist DU als STRAFTÄTER ebenso vor Gericht!