Guten Tag,
wer darf an t30 türen die prüfplakette anbringen.nur ab werk oder auch aus der tüte auf der baustelle.
Hi,
wer darf an t30 türen die prüfplakette anbringen.
das Schild ist keine Prüfplakette sondern eine Kennzeichnung. Derjenige, der die Kennzeichnung anbringt, muß dafür gerade stehen, daß die so gekennzeichnete Tür derjenigen entspricht, die mal geprüft wurde und daß sie entsprechend der Herstellervorgaben eingebaut wurde (die sogenannte „Ü-Kennzeichnung“ - auf dem Schild findet man auch das Ü)
nur ab werk
oder auch aus der tüte auf der baustelle.
Die Kennzeichnung kann eigentlich nur auf der Baustelle vorgenommen werden, da sie ja auch den korrekten Einbau bestätigt (ein vorheriges Anbringen ist aber auch kein Problem). Sie allein ist auch nicht ausreichend, für jedes Bauteil mit Brandschutzanforderung muß der Errichter (der einbauende Handwerker) in einer Übereinstimmungserklärung erklären um welches Bauteil welchen Herstellers es sich handelt und daß er es entsprechend der Vorgaben des Herstellers eingebaut hat (das ist nämlich entscheidend, ohne korrekten Einbau kann das Bauteil seine Funktion nicht erfüllen).
Gruß Stefan