Hallo!
Angenommen, jemand hätte aufgrund einer gewissen tat, nehmen wir mal an, Sachbeschädigung im minder schweren Fall eine Anzeige bekommen…
Im § 303 StGb steht nun, die Tat würde nur auf Antrag verfolgt.
Weiterhin steht in § 77 StGb, „so kann… der Verletzte den Antrag stellen“.
Könnte/dürfte nun ein anderer als der Geschädigte einen rechtswirksamen Antrag stellen?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir diese völlig theoretische Frage beantworten könntet… Auch über Links wäre ich dankbar, ich habe schon ein wenig gegoogelt aber wusste keine entsprechenden Stichwörter.
Vielen freundlichen Dank