Wer darf Anzeige erstatten?

Hallo!

Angenommen, jemand hätte aufgrund einer gewissen tat, nehmen wir mal an, Sachbeschädigung im minder schweren Fall eine Anzeige bekommen…

Im § 303 StGb steht nun, die Tat würde nur auf Antrag verfolgt.
Weiterhin steht in § 77 StGb, „so kann… der Verletzte den Antrag stellen“.

Könnte/dürfte nun ein anderer als der Geschädigte einen rechtswirksamen Antrag stellen?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir diese völlig theoretische Frage beantworten könntet… Auch über Links wäre ich dankbar, ich habe schon ein wenig gegoogelt aber wusste keine entsprechenden Stichwörter.

Vielen freundlichen Dank

Hallo,

grundsätzlich darf jeder Strafanzeige erstatten.

Von der Strafanzeige zu unterscheiden ist der Strafantrag des Geschädigten, der bei bestimmten kleineren Delikten zusätzlich erfordlich ist. Es handelt sich hierbei um die sogenannten „Antragsdelikte“, z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, etc.

Nur bei den Straftatbeständen, aus denen sich das Strafantragserfordernis ergibt, kann der Verletzte (und zwar nur der Verletzte, ggfs. auch seine Erben) Einfluss auf die Strafverfolgung nehmen und zum Beispiel den Strafantrag wieder zurücknehmen.

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Morgen!

Auch über Links wäre ich dankbar,
ich habe schon ein wenig gegoogelt aber wusste keine
entsprechenden Stichwörter.

„Antragsberechtigte“ und „Strafantrag“ wäre doch eine Idee gewesen, oder? Dann wärest Du irgendwann bestimmt hier gelandet:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__77.html

Hallo,

unter bestimmten Umständen ist auch bei Antragsdelikten kein Strafantrag erforderlich; zum Beispiel bei besonderem öffentlichem Interesse. Allerdings kann auch dann, soweit ich weiß, die Staatsanwalt nicht Anklage erheben, wenn der Geschädigte ausdrücklich dagegen ist.

Das wäre halt die Frage :smile:
Sofern der Geschädigte ganz ausdrücklich keine anzeige erstatten will, kann es dann irgendjemand anderes tun, der überhaupt nichts mit der sache zu tun hat?

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Also…

Strafanzeige darf jeder erstatten (d.h. zur Polizei gehen und sagen „ich habe das und das gesehen“) und die Polizei muss jeder Anzeige nachgehen und das der Staatsanwaltschaft melden.

Die Frage ist dann, ob bei Antragsdelikten der Fall strafrechtlich weiterverfolgt wird. Hier hängt es jetzt davon ab, ob der Betroffene (wenn er inzwischen verstorben ist dessen Angehörige, bei Bundeswehrsoldaten der Dienstvorgesetzte)
Strafantrag stellt (d.h. er geht zum Staatsanwalt und sagt "Ja, ich will, dass Sie Anklage erheben). Das darf aber NUR der Betroffene.

Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen kann, aber ich glaube, der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag war hier nicht ganz klar.

Gruß
Tristan

Noch ein kleiner Nachtrag, ich erkläre es noch mal an deinem Beispiel:

Jemand sieht, dass eine Person eine minderschwere Sachbeschädigung begeht. Sie geht zur Polizei und erklärt das. Die Polizei leitet diese Strafanzeige an den Staatsanwalt weiter. Der macht aber noch nichts.

Die Sachbeschädigung wird jetzt NUR bestraft, wenn der Verletzte - und NUR der Verletzte - Strafantrag bei der Staatsanwaltschaf stellt. Das darf kein anderer (Ausnahmen siehe meinem letzten Eintrag)

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Das wars, danke
Ah, Wunderbar, das war genau das was ich wissen wollte :smile:

Ich wusste nicht das ein Unterschied zwischen strafanzeige und strafantrag besteht, bzw. das diese Begriffe überhaupt unterschiedlich benutzt werden. Vielen dank!