Wer darf auf mein grundstück parken beim parkrecht

Hallo,

mein Nachbar besitzt eine Autowerkstatt die er nur über mein Grundstück ereichen kann,dafür besitzt er auch ein Durchfahrtsrecht. Bis dahin ist alles klar. Er hat auch ein Parkrecht für eine bestimmte Fläche auf mein Grundstück, diese Fläche ist mit sechs Stellpätzen versehen.

Also meine frage wer darf alles auf dem Stellplätzen parken?? Abgesehen von den Autowerkstatt besitzer.

Meine zweite frage kann ich ein Stellplatz für Eigennutzung meines Zweitwagens benutzen und das Parkrecht so damit für ein Stellplatz aufzuheben???

Danke

guten Tag, ich kann aus rechtlichen Gründen nur allgemein antworten: Die Art und Weise der Nutzung ergibt sich aus der Eintragungsbewilligung, die beim Grundbuchamt liegt; ferner evtl. auch aus dem dazu abgeschlossenen Vertrag. Wenn deren Text wenig dazu hergibt, dann ist von dem auszugehen, welchen mutmaßlichen Willen zum seinerzeitigen Zeitpunkt die Beteiligten hatten, und/oder ein neutraler Betrachter seinerzeit bestimmt hätte.
Eigenwillig kann man das Recht nicht einschränken; es geht nur durch eine neue Vereinbarung.

Hierbei handelt es sich meines erachtens eher um Vertragsrecht, weniger um Parkrecht. Deshalb kann ich nicht weiter helfen.

Hallo,

die Frage die du da stellst, ist Privat- bzw. Zivilrecht. Ich kenne mich damit leider nicht aus. Mein Expertengebiet ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum.
Gruß, Torsten

Hallo Martin,
entschuldige die verspätete Antwort.
Hatte länger Zeit Internet-Probleme und deshalb nur eingeschränkte Möglichkeiten.

Zu deiner Frage:
Diese Frage solltest du mit deinem Grundbuchamt klären, da diese Gesetzte, meines Wissens, nach auf Landesebene vareeiren.

Grüße
Schaffi