WER darf auf mein Konto zugreifen und WANN?

Guten Tag,

ich bin ein Neuling in eurem Forum, verfolge jedoch eure Beiträge im Finanz und Wirtschaftsforum schon lang und mit vollem Interesse.

Meine Frage besteht in der Kontoführung und im zahlungsverkehr.

Darf der Sparkassenmitarbeiter einfach auf mein Konto und Zahlungsverkehr zugreifen? Also auf Beträge und wer überwiesen hat?

Ich bin letztens in der Sparkasse ein wenig erschrocken als mir der Sparkassenmitarbeiter auflistete welche Zahlungsein- und ausgänge mit Geldsummen, ich hatte und woher diese kamen, (war nichts kriminelles oder so sondern nur Überweisungen von ebay).

Daher meine Frage darf er dies einfach so ohne meine Zustimmung? Und wenn ja in welchem Fall überhaupt?

hallo,

um es kurz zu beantworten: ja, der derf des. und daran ist auch absolut nichts ungewöhnliches, sondern gehört zum normalen geschäftsbetrieb einer bank.
natürlich kann eine bank lückenlos nachvollziehen, was auf deinem konto passiert, woher geld kommt, wohin es geht, wann, wieviel etc. - immerhin führt die bank dein konto.
sie darf (bis auf wenige, klar definierte ausnahmen) aber nicht über dein konto verfügen (i.s.v. abbuchungen).
und sie darf keinesfalls dritten gegenüber, die nicht legitimiert oder bevollmächtigt sind, auskünfte über dein konto und deine kontobewegungen geben.

saludos, borito

natürlich kann eine bank lückenlos nachvollziehen, was auf
deinem konto passiert, woher geld kommt, wohin es geht, wann,
wieviel etc. - immerhin führt die bank dein konto.

Hi,
Sie führt nicht dein Konto, sondern sie führt ein Konto mit deinen Namen. Dieser Umstand führt dazu, dass die meisten Soll und Haben aus der falschen Richtung sehen.
cu

ganz genau. jau, recht hast. das ist das „ugsprl“ mit mir durch, aber es ist gut, wenn nochmal jemand drüberschaut :smile:

das mit haben und nicht-haben (soll) ist ja dank papierausdruck bei online banking-auszügen viiiiiel einfacher geworden (schwarz und rot:smile:)

saludos, borito

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Können: Ja - dürfen:JEIN
Hallo, willkommen im Club,

Also: können dürfen die Mitarbeiter in der Kundenbetreuung das. Damit ist gewährleistet, dass dir auf Nachfrage sofort geantwortet werden kann.
Dürfen: nur aus einem Anlass, z.B. wenn du danach fragst. Oder wenn in dem Konto irgendwas geprüft werden muss (z.B. Warnung des Programmes bei außergewöhnlicher Geldbewegung).

Ich kann dienstlich auch auf das Einwohnermelderegister schauen, darf das aber nur, wenn ich es muss. Jeder Zugriff wird mit Ort, Datum und Benuterkennung gespeichert, so dass jeder Einwohner jederzeit nachfragen kann, wer wann auf seine „Karteikarte“ geschaut hat.
Vielleicht geht das bei deiner Bank ja auch?

Gruß
HaWeThie

Hey Ho,

also ich bin zur Sparkasse zum Termin da meine TAN Liste „abgearbeitet“ war und ich eine neue brauchte.

Irgendwie ist die Kundenberaterin dann darauf gekommen mir einen Kredit andrehen zu wollen-welchen ich abgelehnt habe (das schon mehrere male in vorherigen Gesprächen wohlgemerkt) Ich hatte ihr dabei vermittelt das ich doch gar keinen Kredit bräuchte … da der Kredit den ich bereits abzahle eigentlich mit einem niedrigen Zinsatz und kurzer Laufzeit bereits schon fast fertig abgezahlt ist.
Naja um zum Punkt und zum Ende der Geschichte zu kommen las sie ohne zu fragen da meine „internen“ Kontogeschichten vor (also Zahlungsverkehr zu-& vom Konto), so konnte Sie ebenfalls von Auszügen und dem Zahlugsverkehr entnehmen wieviel mein monatliches Gehalt ist & trug mir vor das ich doch mit nem kleineren Abzahlung (und damit der längeren Laufzeit, geschweige denn von den höheren Zinsen) viel besser käme.

Ich fands eher unverschämt und fühlte mich sehr „auf den Schlips getreten“. ODER SOLL ICH EHER SAGEN DURCHSICHTIG.

Naja FINALIZED: ich wollte jetzt den Kundenberater wechseln, meine Kundenberaterin sagt mir das nicht geht?!?

Hallo,

Also: können dürfen die Mitarbeiter in der Kundenbetreuung
das. Damit ist gewährleistet, dass dir auf Nachfrage sofort
geantwortet werden kann.

eigentlich™ ist es so, daß nur die Mitarbeiter auf Konten zugreifen können sollten, die für den Kunden zuständig sind. In der Praxis ist es allerdings so, daß der Zugriff bspw. auf eine Niederlassung beschränkt ist.

Dürfen: nur aus einem Anlass, z.B. wenn du danach fragst. Oder
wenn in dem Konto irgendwas geprüft werden muss (z.B. Warnung
des Programmes bei außergewöhnlicher Geldbewegung).

Das Studium der Kontobewegungen gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Risikofrüherkennung. Die Mitarbeiter dürfen (falls es nicht abweichende interne Richtlinien gibt) also die Konten ihrer Kunden einsehen, wenn es dienstlich veranlaßt ist. Reine Neugierde ist kein dienstlicher Anlaß.

Gruß
Christian

Hallo,

Naja um zum Punkt und zum Ende der Geschichte zu kommen las
sie ohne zu fragen da meine „internen“ Kontogeschichten vor
(also Zahlungsverkehr zu-& vom Konto), so konnte Sie ebenfalls
von Auszügen und dem Zahlugsverkehr entnehmen wieviel mein
monatliches Gehalt ist & trug mir vor das ich doch mit nem
kleineren Abzahlung (und damit der längeren Laufzeit,
geschweige denn von den höheren Zinsen) viel besser käme.

Ich fands eher unverschämt und fühlte mich sehr „auf den
Schlips getreten“. ODER SOLL ICH EHER SAGEN DURCHSICHTIG.

Du meinst, Du fühlst Dich unwohl bei etwas, von dem Du nun erfahren hast, was aber a) nicht neu ist und b) bei jedem anderen KI auch der Fall ist oder zumindest sein kann?

Gruß
Christian