Wer darf aussenzapfstelle nutzen

Ich habe eine aussenzapfstelle auf meiner Terrasse ich wohne in einer Mietwohnungen. Darf der hauswart ihn nutzen ohne mich zu fragen.
Seit Jahren nutzt er die zapfstelle im Keller.

hi,

die frage gehört mehr ins Rechtsbrett. Dabei ist die FAQ:1129 nicht ganz unwichtig, obwohl sie nur - sagen wir dezent - angezeigt wird.

mir stellen sich 2 Fragen:
Läuft die Zapfstelle über den Wasserzähler der Wohnung?
Ist die Terrasse mit vermietet, ist sie eingezäumt oder anders befriedet?

grüße
lipi

Hallo!

Als Mieter mit einer Terrasse hat man sicherlich das alleinige Nutzungsrecht auf der Terrasse.
Und auf den dort vorhandenen Wasserhahn.

Wenn der auch noch über den Wasserzähler des Mieters läuft umso mehr hätte dort niemand ungefragt Wasser abzuzapfen. Das wäre schlicht Diebstahl !

Vielleicht sollte man das mal rechtlich abklären, wer den Hahn nutzen darf und welches Wasser da rauskommt (Hauswasser allgemein oder privates Wasser des Mieters).
Selbst wenn es Hauswasser sein sollte, so darf niemand ungefragt die Terrasse des Mieters betreten.
Und offenbar kann man ja auch woanders Gartenwasser abzapfen.

MfG
duck313

Hallo!
Solltest mit Dir eins werden, ob die Zapfstelle auf Deiner Terrasse oder im Keller liegt. Auf der Terrasse hat der Hausmeister ungefragt nichts zu suchen, das ist ja klar. Sollte sich der Zapfhahn im allgemein zugänglichen Keller befinden und über Deinen Wohnungszähler laufen, was sich ja leicht überprüfen lässt, dann gibt es eine einfache Lösung. Lass das Oberteil der Zapfstelle gegen ein Schlüsseloberteil austauschen, dann ist Ruhe. Der Hausmeister war vielleicht der Meinung, dass die Zapfstelle, da im allgemeinen Bereich, am Hauswasser hängt, welches in den Betriebskosten enthalten ist und ihm für öffentliche Arbeit zur Verfügung steht. Keinesfalls darf er die Zapfstelle für privaten Gebrauch benutzen.
MfG
airblue21