Wer darf außer Banken den Personalausweis kopieren?

Wer darf außer Banken und Kommunikationsunternehmen eine Kopie des Personalausweises verlangen und archivieren?
Notare? Rechtsanwälte?

Hallo!

Jeder darf einen verlangen und kopieren und archivieren. Du musst ihn aber nicht Jedem dafür geben.

Gruß
Tom

Falsch.
Hallo.

Das ist falsch. Auch wenn es jeder macht, ist das Kopieren, Scannen etc. des Personalausweises nicht gestattet!

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen…

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf

Als Rechtsanwalt solltest du das *eigentlich* wissen…

Gruß
Christian

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Hi!

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen…

Da ging es um das elektronische Speichern.
Aus dem Urteil:
Ob tatsächlich schon das bloße Kopieren von Personalausweisen - von ausdrücklich gesetzlich zugelassenen Ausnahmen wie in § 8 Abs. 1 Satz 3 Geldwäschegesetz, § 95 Abs. 4 Satz 2 Telekommunikationsgesetz und § 64 Abs. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung abgesehen - nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Personalausweisgesetzes verboten ist, bedarf hier keiner Entscheidung, da das von der angefochtenen Verfügung erfasste Scannen und automatisierte Speichern mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine andere rechtliche Qualität aufweist. Lediglich vorsorglich ist deshalb darauf hinzuweisen, dass nach dem vom Beklagten vorgelegten Schreiben des Bundesministeriums des Innern an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 01.02.2013 zwar kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot (mehr) besteht, für das Anfertigen von Kopien des Personalausweises (bzw. des Reisepasses) aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen jedoch strenge Maßstäbe gelten sollen. Bei einer Identifizierung unter Anwesenden sei die Erstellung einer Kopie grundsätzlich unzulässig, weil regelmäßig kein Bedarf dafür bestehe.

Klar gibt es da im letzten Satz die Einschränkung des Grundsatzes, letztendlich ist aber auch Deine Aussage, das Kopiern sei nicht gestattet, in dieser Absolutheit falsch.

http://www.juris.de/jportal/portal/page/jmobilprod.p…

Gruß
Guido

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Hallo!

Na vor allem ist es erstens einmal sinnvoll zu lesen, was genau geschrieben wurde und zweitens ist es sinnvoll Links von Gerichtsentscheidungen erst dann zu posten, wenn man die Entscheidungen verstanden hat.

Das sollte man wissen, alleine schon auf Grund des Hausverstandes.

Gruß
Tom

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Hi!

Das ist falsch. Auch wenn es jeder macht, ist das Kopieren,
Scannen etc. des Personalausweises nicht gestattet!

Es ist immer gut, seine Meinung auf Urteile und Gesetze zu stützen.

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen…

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf

Allerdings - nachdem ich mir beides zweimal intensiv durchlas - fand ich keinen Hinweis darauf, dass das Kopieren eines Personalausweises illegal sei.

Als Rechtsanwalt solltest du das *eigentlich* wissen…

Du solltest *eigentlich* wissen, das nur Urteile und Gesetze was nutzen, wenn in ihnen auch der gefragte Sachverhalt erläutert wird - was in den obigen definitiv nicht der Fall ist.

Grüße,
ein des Lesens mächtiger Tomh

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