WER darf bei Banken/Finanzamt Auskunft holen?

Hallo liebe WWWler!

Ich wuerde gerne wissen, wer -ausser mir selbst- , bei Banken, Finanzaemter, und der Stelle wo die Freistellungsauftraege sind, Information anfordern darf ueber meine finanzielle Lage!

Darf das ueberhaupt jemand, eventuell Aemter wie Sozialamt, Arbeitsamt, BaFoeg-Amt, Gericht, oder aehnliche?

Denn „Bankgeheimnis“ bezieht sich doch auf eine andere Lage, oder?

Es freut sich ueber Aufklaerung,

Andromeda

hallo andromeda,

ich kenne es so:

  1. wenn das finanzamt bei deiner bank informationen
    über dich verlangt,dann muß die bank auf deine
    kosten und gebühren auskunft geben.

  2. wenn du bei einer behörde einen antrag auf
    finanzielle unterstützung stellst,dann musst
    du denen eine auskunftsverpflichtung unter-
    schreiben:

  3. alle behörden müssen den sicherheitsbehörden
    auskunft geben.

  4. aus meiner sicht gibt es keinen datenschutz
    und auch kein bankgeheimnis.sie wurden nur er-
    funden,damit der bürger seine freizeit auf den
    ämtern verbringen kann,wenn er anträge bei ver-
    schiedenen ämtern stellt.

mfg

kunde3

Hallo,

generell bekommt Auskunft: die Steuerfahndung. (da ist es auch besser Auskunft zu geben, denn sonst kommen die Vorbei und beschlagnahmen einfach alles.)

Außerdem muss die Bank Auskünfte in einem Strafprozess geben (nicht im Zivilprozess).

Bei den Sozialen Stellen glaube ich es nicht, ich glaube aber, daß du deine Bank hier anweisen musst, Auskunft zu geben, da es sonst kein Geld gibt.

mfg Ivo