Ich wuerde gerne wissen, wer -ausser mir selbst- , bei Banken, Finanzaemter, und der Stelle wo die Freistellungsauftraege sind, Information anfordern darf ueber meine finanzielle Lage!
Darf das ueberhaupt jemand, eventuell Aemter wie Sozialamt, Arbeitsamt, BaFoeg-Amt, Gericht, oder aehnliche?
Denn „Bankgeheimnis“ bezieht sich doch auf eine andere Lage, oder?
wenn das finanzamt bei deiner bank informationen
über dich verlangt,dann muß die bank auf deine
kosten und gebühren auskunft geben.
wenn du bei einer behörde einen antrag auf
finanzielle unterstützung stellst,dann musst
du denen eine auskunftsverpflichtung unter-
schreiben:
alle behörden müssen den sicherheitsbehörden
auskunft geben.
aus meiner sicht gibt es keinen datenschutz
und auch kein bankgeheimnis.sie wurden nur er-
funden,damit der bürger seine freizeit auf den
ämtern verbringen kann,wenn er anträge bei ver-
schiedenen ämtern stellt.
generell bekommt Auskunft: die Steuerfahndung. (da ist es auch besser Auskunft zu geben, denn sonst kommen die Vorbei und beschlagnahmen einfach alles.)
Außerdem muss die Bank Auskünfte in einem Strafprozess geben (nicht im Zivilprozess).
Bei den Sozialen Stellen glaube ich es nicht, ich glaube aber, daß du deine Bank hier anweisen musst, Auskunft zu geben, da es sonst kein Geld gibt.