Wer darf Bilanz erstellen?

Hallo,

ich habe mit ein paar Freunden eine Diskussion bezüglich des Jahresabschlusses bei einem Einzelunternehmen. Es geht um ein kleines Unternehmen mit ca. 5 Mitarbeitern. Die Buchführung macht ein Steuerbüro. Da die Inhaberin des Steuerbüros kein Steuerberater ist darf sie nicht die Bilanz machen. Also wird der Jahresabschluss dann durch einen Steuerberater gemacht. Jetzt ist die Frage warum muss das der Steuerberater machen? Konnte in den Gesetzestexten nichts finden. Ich kann doch als so kleines Unternehmen meine Buchführung komplett selber machen oder?

Ich hoffe ich konnte das Problem einigermaßen verständlich erklären.

Gruß Simon

Hallo Simon,

jeder Unternehmer darf seinen Jahresabschluss selbst erstellen.

Teilweise (im vorliegenden Fall wohl nicht, es wird sich bei dem kleinen Einzelunternehmen kaum um einen Makler oder Bauträger handeln) gibt es Verpflichtungen zur Abschlussprüfung (durch vBP bzw. WP), das betrifft aber nicht die Aufstellung des Abschlusses.

Die Mitwirkung von Dritten fällt aber nicht unter „selbst Erstellen“. Im Fall eines angestellten Mitarbeiters wäre das anders.

Neugierhalber: Was ist ein Steuerbüro, dessen Inhaber kein StB ist? Wenn es sich um einen WP, vBP oder einen noch nicht gestorbenen Steuerbevollmächtigten handelt, kein Problem. Wenn nicht, eventuell schon bei der laufenden Fibu ein größeres Problem. -

Ein „Lohnrechenzentrum“ ohne StB ist erst vor einigen Wochen in einer Nacht von Sonntag auf Montag bei mir im Erdgeschoss ausgezogen. Was war da wohl?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich habe mit ein paar Freunden eine Diskussion bezüglich des
Jahresabschlusses bei einem Einzelunternehmen. Es geht um ein
kleines Unternehmen mit ca. 5 Mitarbeitern. Die Buchführung
macht ein Steuerbüro. Da die Inhaberin des Steuerbüros kein
Steuerberater ist darf sie nicht die Bilanz machen.

  • dann ist es auch kein steuerbüro…

Also wird

der Jahresabschluss dann durch einen Steuerberater gemacht.
Jetzt ist die Frage warum muss das der Steuerberater machen?
Konnte in den Gesetzestexten nichts finden.

  • steuerberatungsgesetzt - hilfeleistung in steuerlichen angelegenheiten - dazu gehört natürlich auch die erstellung des jahresabschluss - hab jetzt keine lust den § zu suchen…

Ich kann doch als

so kleines Unternehmen meine Buchführung komplett selber
machen oder?

  • selber geht auf jeden fall - auch ein angestellter des unternehmens könnte alle angelegenheiten incl. jahresabschluss erledigen…

gruß vom inder

Ich hoffe ich konnte das Problem einigermaßen verständlich
erklären.

Gruß Simon

war zu langsam owT
.

Hallo Martin

Die Mitwirkung von Dritten fällt aber nicht unter „selbst
Erstellen“. Im Fall eines angestellten Mitarbeiters wäre das
anders.

Gut, dann muss man aber erstmal nachweisen das 3. geholfen haben.

Neugierhalber: Was ist ein Steuerbüro, dessen Inhaber kein StB
ist? Wenn es sich um einen WP, vBP oder einen noch nicht
gestorbenen Steuerbevollmächtigten handelt, kein Problem. Wenn
nicht, eventuell schon bei der laufenden Fibu ein größeres
Problem. -

Ich kenne davon bereits 2 Stück die auf diese Art verfahren. Ob die sich jetzt Steuerbüro bezeichnen kann ich gerade nicht sagen. Das sind glaube Steuerfachgehilfen welche sich selbständig gemacht haben. Die arbeiten dann mit einem Steuerberater(oder Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder ähnliches) zusammen. Und durch irgendeine Regelung können sie nach Jahren zum Steuerberater werden. Aber da kenn ich mich nicht weiter aus.

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gruß Simon

Hallo Martin

Die Mitwirkung von Dritten fällt aber nicht unter „selbst
Erstellen“. Im Fall eines angestellten Mitarbeiters wäre das
anders.

Gut, dann muss man aber erstmal nachweisen das 3. geholfen
haben.

…kommt z.B. bei einer Betriebsprüfung an tageslicht, wenn der unternehmer zu einzelnen sachverhalten gefragt wird und dann von „tuten und blasen“ keine ahnung hat - kommt in einer BP immer gut rüber…

Neugierhalber: Was ist ein Steuerbüro, dessen Inhaber kein StB
ist? Wenn es sich um einen WP, vBP oder einen noch nicht
gestorbenen Steuerbevollmächtigten handelt, kein Problem. Wenn
nicht, eventuell schon bei der laufenden Fibu ein größeres
Problem. -

Ich kenne davon bereits 2 Stück die auf diese Art verfahren.
Ob die sich jetzt Steuerbüro bezeichnen kann ich gerade nicht
sagen. Das sind glaube Steuerfachgehilfen welche sich
selbständig gemacht haben. Die arbeiten dann mit einem
Steuerberater(oder Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder
ähnliches) zusammen. Und durch irgendeine Regelung können sie
nach Jahren zum Steuerberater werden. Aber da kenn ich mich
nicht weiter aus.

  • die regelung heisst steuerberaterprüfung…

gruß vom inder

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gruß Simon