Wer darf Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten...?

Hallo erstmal,

Ich hätte da mal eine eine Frage, und zwar:
Wer darf bei bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder einfordern?

Also darf man einfach (angenommen man hat „echte“ Beweise") nach einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von einer Person/Unternehmen fordern?

Oder muss man dafür eine Anwaltskanzlei betreiben?
Oder einfach nur ein Gewerbe angemeldet haben?
Oder hat das ganze damit gar nichts am „Hut“?

Danke schon mal für eure antworten =)
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich.

P.S. im Idealfall bzw. wenn möglich mit Quellen

Hallo,

Bußgelder werden von den zuständigen Behörden durch Verwaltungsakt festgesetzt, das Geld bekommt der Staat.

Manchmal verschafft sich ein Unternehmen durch Nichteinhaltung der bußgeldbewehrten Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, dann kann der Wettbewerber es abmahnen, d.h. über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung fordern und die Anwaltskosten erstattet verlangen.

Für den normalen Verbraucher gibt es da also nichts zu holen.

Gut, Erpressung bliebe noch (zahle mir XY, sonst zeig ich Dich an). :wink:

VG
EK

Hallo!

Sucht man eine neue,ergiebige Einnahmequelle wie die „Abmahnanwälte“ ?

Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen werden mit Bußgeldern belegt. Einfordern kann die aber nur die zuständige Behörde.

Der Bürger oder ein Anwalt kann das nicht,weder mit „Beweisen“ noch ohne.

Man kann die Behörde anschreiben und den Fall anzeigen,dann entscheidet die,ob die Beweise ausreichen und leitet den Fall selbst ein. Und kassiert dann auch das Bußgeld ein.

Vielleicht sind auch nicht Bußgelder sondern Abmahnungen gemeint.
Aber auch die kann man nicht selbst erstellen und eine Zahlung verlangen.

Das dürfen z.B. Verbraucherschutzorganisationen oder Anwälte,die dazu von einem Betroffenen beauftragt wurden.

MfG
duck313

Danke schon mal für die schnellen Antworten.

Ja ich meinte eher Abmahnungen, heißt das wenn man eine Anwaltskanzlei „betreibt“ kann man „einfach“ Abmahnungen raus schicken und sich diese bezahlen lassen?

MfG
CarpeDiem!

Ja ich meinte eher Abmahnungen, heißt das wenn man eine
Anwaltskanzlei „betreibt“ kann man „einfach“ Abmahnungen raus
schicken und sich diese bezahlen lassen?

Nein, hierzu ist grundsätzlich nur derjenige berechtigt, dessen Rechte durch das abgemahnte Verhalten beeinträchtigt werden. Zwar kann der Geschädigte seinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Allerdings sind die auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien eher nicht diejenigen, die hierzu den Auftrag haben. Um die Abmahnanwälte nicht über diese Hürde stolpern zu lassen, haben ihre Kollegen in der Politik das Rechtsinstitut der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ erfunden. Man müsste schon den angeblich Geschädigten fragen, ob er durch das abgemahnte Verhalten seine Interessen verletzt sieht. Erst wenn der das verneint, läuft die Abmahnung ins Leere. Diese Antwort wird man aber wohl schwerlich erhalten.
Einzige Alternative ist dann, Juri und Igor vom eigenen Außendienst zu dem Kanzleiinhaber zu schicken, um die juristischen Details zu besprechen. Ich habe mir sagen lassen, dass körperliche Präsenz gerade bei diesen Einserjuristen oft zu einer gütlichen Einigung führt.

Gruß
smalbop

3 „Gefällt mir“

Ja ich meinte eher Abmahnungen, heißt das wenn man eine
Anwaltskanzlei „betreibt“ kann man „einfach“ Abmahnungen raus
schicken und sich diese bezahlen lassen?

Die Rechtslage wird sich möglicherweise demnächst ändern, was Urheberrechtsverletzungen angeht: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/anti-abzo…

1 „Gefällt mir“

Das ganze läuft jetzt in die richtige Richtung =)

Eigentlich ging es mir um einen Speziellen Fall.
und zwar:

Ich hole ein (verbindliches) Angebot oder direkt einen Kaufvertrag von einem Unternehmen ein.
Inhalt: 4x 16 Zoll Felgen zu je x €
___
dürfte man dann das Unternehmen abmahnen weil es rechtswidrige Einheiten benutz?

Bzw. der Anwalt?
Der Anwalt kann ja auch einfach behaupten diese Kaufen zu wollen.

Inhalt: 4x 16 Zoll Felgen zu je x €

dürfte man dann das Unternehmen abmahnen weil es rechtswidrige
Einheiten benutz?

Für den Fall, dass hier nicht alle Leser soo gute Reifenexperten sind, könntest du erklären, warum es sich um eine Benutzung rechtswidriger Einheiten handelt?

1 „Gefällt mir“

dürfte man dann das Unternehmen abmahnen weil es rechtswidrige
Einheiten benutz?

Man sollte unbedingt vom Kauf Abstand nehmen, da die Felgen wahrscheinlich nicht passen werden. Es fehlen viele Angaben:
z.B. 9Jx18 ET35 LK: 5x120
http://de.wikipedia.org/wiki/Autofelge

Dann am besten alle Sanitär Handwerker auch abmahnen. Meiner hat mir z.B einen Wasseranschluss in den Garten gelegt mit einer rechtswidrigen 1/2 " Leitung :wink:

Gruß Keki

Dann am besten alle Sanitär Handwerker auch abmahnen. Meiner
hat mir z.B einen Wasseranschluss in den Garten gelegt mit
einer rechtswidrigen 1/2 " Leitung :wink:

Kürzlich war Zollrazzia bei einem Elektrogroßhändler. Die kamen gleich mit dem Bulldozer und haben noch auf dem Kundenparkplatz sämtliche konfiszierten Flachbildfernseher und Computermonitore plattgewalzt.

genau aus diesem Grund wirst du auch in keinem Elektrogroßhandel solche angaben finde.
Dort steht immer z.B. „24 ZOLL (61cm)“

(natürlich sollte man sich dazu ein Angebot geben lassen und nicht nur die Anpreisung da diese ja Formfrei und nicht bindend ist)
sollte dort nur 24 Zoll stehen könnte man Sie abmahnen.

Die frage ist nur - Wer darf Sie abmahnen?
Darf man das als Privatperson?
Darf das jede beliebige Anwaltskanzlei?

Oder

Darf eine Anwaltskanzlei ihnen schreiben - hiermit möchten wir Sie auf einen Formfehler hinweisen und bitten um Entschädigung für den Arbeitsaufwand?

genau aus diesem Grund wirst du auch in keinem
Elektrogroßhandel solche angaben finde.
Dort steht immer z.B. „24 ZOLL (61cm)“

Dann war es also gar keine ZOLLrazzia?

Dann am besten alle Sanitär Handwerker auch abmahnen. Meiner
hat mir z.B einen Wasseranschluss in den Garten gelegt mit
einer rechtswidrigen 1/2 " Leitung :wink:

Ohne Leitung im Garten lässt es sich ja noch leben. Bei uns ist die Situation schon kritischer: Das Ordnungsamt hat alle Schuhgeschäfte geschlossen, nachdem herausgefunden wurde, dass ein Schuh zwar auf einen Fuß passt, aber nirgends stand, auf wie viele Zentimeter.

Gruß

Anwar

Äpfel und Birnen
Moin,

genau aus diesem Grund wirst du auch in keinem
Elektrogroßhandel solche angaben finde.
Dort steht immer z.B. „24 ZOLL (61cm)“

Bei Felgen ist eine Angabe in cm aber nicht notwendig. In den Fahrzeugpapieren stehen die Grössenangaben von Felgen auch nur in Zoll.
Dementsprechend ist die Angabe beim Kauf von Felgen in Zoll völlig ausreichend.
Bei Fernsehern ist das doch ganz was anderes. Hier soll der Käufer ein Grössenverhältnis in cm erhalten.

Gruss Jakob