Vorgestern bekam ich Post vom Finanzamt. Einen Auszug der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte. Darin stand bei Kirchensteuermerkmal „rk“. Damit konnt ich nix anfangen, also rief ich beim Finanzamt an und bekam die Auskunft, das es „römisch Katolisch“ heist. Ich wunderte mich und sagte ihnen, das da etwas nicht stimmt. Ich bin Konfesionslos und war auch nie etwas anderes.
Die freundliche Frau, am Tel. sagte mir daraufhin, das diese Daten so aus meiner Gemeinde kommen und Sie das so leicht nicht ändern kann.
„Gut“ , dach ich mir, dann rufen wir mal bei der Gemeindeverwaltung an.
Dort bekam ich die Auskunft, das meine Daten leztes Jahr, von unserem Pfarrer geändert wurden.
Das wurde alles ohne mein Wissen hinter meinem Rücken ausgeführt.
Nun meine Fragen:
Darf ein Pfarrer meine Daten einfach so auf meiner Lohnsteuerkarte ändern lassen?
Welches Recht gibt es der Gemeineverwaltung, Daten auf meiner Karte zu ändern?
Wie soll ich mich da denn jetzt verhalten? An wen kann ich mich wenden?
Wie schon erwähnt, ich bin schon immer Konfesionslos und hatte auch vor, das zu bleiben.
Vielleicht waren sie mal rk und sind aus der Kirche ausgetreten. Das ganze ist aber nicht aktenkundig geworden. Ich würde mit der Meldestelle reden und fragen, wie zu verfahren ist zur Not mit einer eidestattlichen Erklärung.
Viel Erfolg!
MfG
da hinsichtlich der umfangreichen Umstrukturierung des Meldewesens auch die Konfessionen betroffen sind (das geschah schon vor Jahren), kenne ich mich da nicht so recht aus.
Meines Wissens kann aber ein Pfarrer den Konfessionseintrag nicht einfach ändern. Von kath. Seite aus (das ev. Prozedere kenne ich nicht) erhalten die zentralen Stellen eines Bistums die Kircheneintritte bzw. -austritte direkt von den Einwohnermeldeämtern. Die Pfarrgemeinde erhält lediglich eine Information darüber. Früher lief das per Karteikarte. Heuite wird das Ganze digital gemacht.
Mir sieht das Ganze nach einem Datenfehler aus. Dass der Pfarrer (bzw. das Pfarrbüro) das mit Absicht gemacht soll, ist nicht nachvollziehbar, da dies, wie in Ihrem Fall ja offensichtlich wäre.
Bei dem Schreiben hinsichtlich der elektronischen Lohnsteuerkarte haben Sie auf der Rückseite die Möglichkeit, auf den Fehler hinzuweisen (ich gehe mal davon aus, dass es dasselbe Formblatt ist, was ich auch schon bekommen habe). Schicken Sie dieses Blatt wie dort erklärt an das Finanzamt zurück. Dann schauen Sie einfach einmal, was passiert.
Sie können sich auch an das Pfarramt wenden und nachhören, ob Sie dort plötzlich gemeldet sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie die erforderlichen Infos einholen, die zur gewünschten Richtigstellung führen.
Wenn man sich taufen lässt oder wenn man wieder in die Kirche eintritt (nachdem man früher einmal getauft war und dann irgendwann mal ausgetreten ist), dann wird man automatisch im Gemeinde-Datenbestand aufgenommen und auch automatisch an die kommunale Verwaltung weitergemeldet und wird dadurch (wenn man überhaupt Steuern zahlen muss) kirchensteuerpflichtig.
Zu dieser Weitermeldung sind die Gemenden verpflichtet und haben selber auch gar keinen Einfluss darauf.
Wenn Sie sich nun wundern, wieso Sie plötzlich vom Pfarrer im Gemeinderegister eingetragen sind, wäre meine erste Frage: sind sie kürzlich getauft worden oder in die Kirche wieder eingetreten?
Oder haben Sie vielleicht kirchlich geheiratet und sind dabei in die Kirche eingetreten, oder hat der Pfarrer geglaubt sie würden bei der Übernahme des Patenamtes als Pate in die Kirche eintreten.
Das alles sind Möglichkeiten, bei denen ich mir vorstellen kann, dass ein Pfarrer irgendwie davon ausgeht, Sie würden der Kirche beitreten.
Wenn das alles nicht der Fall ist, bleibt wohl nur, den Pfarrer anzusprechen, wie er darauf kommt, Sie ins Gemeinderegister eintragen zu lassen (vielleicht ein Missverständnis bei Namensähnlichkeit)
Insgesamt fände ich das alles trotzdem merkwürdig, weil die Formalitäten zumindest der Evangelischen Kirche im Rheinland, (deren Pfarrer ich bin), eine Unterschrift von Ihnen erfordert.
Unter Strich bleibt also (falls Sich nicht getauft wurden oder selbstständig in die Kirche eingetreten sind), den Pfarrer zu fragen und dann den Eintrag rückgängig machen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Willnauer Rosseck
Das Ganze hat natürlich keine gesetzliche Grundlage. Ich würde bei der Gemeindeverwaltung persönlich erscheinen und beantragen, dass die Daten sofort richtiggestellt werden. Auch würde ich mich mal persönlich an den Pfarrer wenden und ihn fragen, wie er dazu kommt, dass Sie jetzt Mitglied in seinem Verein sind
Wenn alles nichts hilft hilft nur noch der Anwalt für Verwaltungsrecht.