Moin Wissende,
mal eine ganz theoretische Frage: Wer darf eigentlich die Bundesflagge* (nicht BundesDIENSTflagge**, die ist definitiv tabu) führen? Nehmen wir mal an, eine private Organisation der Auslandshilfe wolle an der Kleidung der Mitglieder eine kleine deutsche Flagge aufnähen, um die Herkunft der Mitglieder zu kennzeichnen - dürfte sie das so ohne weiteres oder wäre dieses offiziellen Behörden etc. vorbehalten?
Leider konnte mir da auch die „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996 nicht weiterhelfen
Hat da jemand konkrete Infos mit Quelle?
Dank & Gruß, Claus
* = einfache Flagge in Schwarz-Rot-Gold
** = Schwarz-Rot-Gold PLUS Bundesschild (Adler)