Wer darf die Bundesflagge führen?

Moin Wissende,

mal eine ganz theoretische Frage: Wer darf eigentlich die Bundesflagge* (nicht BundesDIENSTflagge**, die ist definitiv tabu) führen? Nehmen wir mal an, eine private Organisation der Auslandshilfe wolle an der Kleidung der Mitglieder eine kleine deutsche Flagge aufnähen, um die Herkunft der Mitglieder zu kennzeichnen - dürfte sie das so ohne weiteres oder wäre dieses offiziellen Behörden etc. vorbehalten?

Leider konnte mir da auch die „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996 nicht weiterhelfen :frowning:

Hat da jemand konkrete Infos mit Quelle?

Dank & Gruß, Claus

* = einfache Flagge in Schwarz-Rot-Gold
** = Schwarz-Rot-Gold PLUS Bundesschild (Adler)

Hallo Claus,

hab noch bei http://www.flaggenkunde.de/ folgenden einfachen Satz gefunden:
„Dies ist die Flagge, die als Nationalflagge von allen Deutschen verwendet werden kann.“ (unter Bundesflagge)

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

„Dies ist die Flagge, die als Nationalflagge von allen
Deutschen verwendet werden kann.“ (unter Bundesflagge)

Sowas hätte ich halt gerne aus richtig offizieller Quelle und nicht „nur“ von irgendeiner Seite :wink:

Gruß,
Claus

Tach,

was nicht verboten ist, ist erlaubt, das muss nicht erst
aufgeschrieben werden, deshalb ist die Quellenlage ein wenig
dünn.

Was man nicht als Verbot gefunden hat, kann ja aber trotzdem verboten sein, oder?

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands

Auf Wiki war ich auch (daher hatte ich auch den Link zur Anordnung XY), nur suche ich schon hieb- und stichfeste Quellen - und das ist Wiki mit Verlaub nun wirklich nicht…

Dennoch danke,
Claus

was nicht verboten ist, ist erlaubt, das muss nicht erst
aufgeschrieben werden, deshalb ist die Quellenlage ein wenig
dünn.

Was man nicht als Verbot gefunden hat, kann ja aber trotzdem
verboten sein, oder?

Da hast Du recht. Aber das drambeldier wollte wohl darauf hinweisen,
dass Du lange suchen kannst, bis Du ein Gesetz findest,
in dem steht: Die Verwendung einer schwarz-rot-goldenen
Flagge ist erlaubt.

Vielleicht reicht Dir in diesem Fall die Realität:
Die Flagge wird zig-tausendfach (auch in normalen Zeiten)
verwendet, „verhunzt“ als Käsestückchen-Spieß, als
Meterware in gutsortieren Stoffläden verkauft, NOKIA
verkauft Handys in diesem Design. Und noch nie konnte
man davon hören, dass dies verboten würde.

Wenn Du es ganz genau wissen willst:
Pin Dir die Flagge auf Dein Revers, geh zur Polizei und bestehe
auf einer Selbstanzeige und warte auf die Antwort
der Staatsanwaltschaft :wink:

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Hallo Claus,

vielleicht bist du zufriedener, wenn du aus dem Verbotenen das Erlaubte erschließt.
Da wäre § 90a StGB doch recht aufschlußreich.

Gruß!

Horst

1 Like

Hallo,

Sowas hätte ich halt gerne aus richtig offizieller Quelle und
nicht „nur“ von irgendeiner Seite :wink:

ist eine vom Bundesverwaltungsamt für das Bundesministerium des Innern herausgegebene Internetseite (http://www.bund.de/nn_58892/Microsites/Protokoll/Sta…) offiziell genug?

„Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet, das Verwenden der Bundesflagge steht aber jedermann frei.“


Philipp

Nabend,

ist eine vom Bundesverwaltungsamt für das Bundesministerium
des Innern herausgegebene Internetseite
(http://www.bund.de/nn_58892/Microsites/Protokoll/Sta…)
offiziell genug?

Jep, das liest sich doch schon ganz gut. Wobei ich mich jetzt noch frage, ob es einen Unterschied macht, ob Karl Müller sich sowas zuhause aufs Auto klebt oder eine NGO das im Ausland macht…

Gruß,
Claus

Danke!

Fürs Ausland wohl dieses…
Hallo Claus,

da wäre wohl die „Genfer Konvention“ maßgebend…:
*snip*
Art. 39 Nationalitätszeichen

  1. Es ist verboten, in einem bewaffneten Konflikt Flaggen oder militärische Kennzeichen, Abzeichen oder Uniformen neutraler oder anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten zu verwenden.
  2. Es ist verboten, Flaggen oder militärische Kennzeichen, Abzeichen oder Uniformen gegnerischer Parteien während eines Angriffs oder zu dem Zweck zu verwenden, Kriegshandlungen zu decken, zu erleichtern, zu schützen oder zu behindern.
    *snip*

Ansosnten steht dem „Führen“ der deutschen Nationalflagge (nicht der Bundes-Dienstflagge) wohl nichts entgegen…

mfg