Ich würde gerne mein Auto bei der Zulassungsstelle anmelden. Ich bin der Fahrzeughalter, die Versicherung läuft über meinen Papa (Zweitwagen). Musss nun ich als Fahtzeughalter das Auto anmelden oder der Versicherungsnehmer?
Dass darf jeder.Straßenverkehrsämter haben auch Internetseiten auf denen steht wie das geht.
Hallo,
fuer die Zulassungsstellen ist es unerheblich wer die Versicherung fuer das Fahrzeug zahlt, Hauptsache das KFZ ist versichert. Fuer die Versicherung sieht das aber etwas anders aus… wenn das Auto als Zweitwagen von Papi versichert wird, muss es auch auf ihn zugelassen werden.
Du kannst das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle selber anmelden, wenn du die entsprechenden Vollmachten deines Vaters vorlegst. Dann wird aber auch dein Vater als Fahrzeughalter eingetragen. Meines Wissens nach spielt die Versicherung nicht mit, wenn du als Fahranfaenger als Halter eingetragen bist, und den Tarifrabatt des Zweitwagens von Papi nutzen moechtest, wie der Begriff schon sagt „Zweit“-wagen.
Du kannnst den Wagen vorerst mal auf deine Vater anmelden und dann nach einer gewissen Zeit (Versicherung fragen) den Vertrag mit der Schadensfreiheitsklasse auf dich ueberschreiben lassen.
Tschau
Peter
Hallo Peter,
wenn das Auto als Zweitwagen von Papi versichert wird,
muss es auch auf ihn zugelassen werden.
Warum das? Schon mal was von abweichendem Halter gehört?
Wichtig ist, dass man das vorab mit der Versicherung abspricht, denn das muss auch so in der eVB angegeben sein, was man selber leider nicht überprüfen kann.
Meines Wissens nach spielt die Versicherung nicht
mit, wenn du als Fahranfaenger als Halter eingetragen bist
Von welcher der vielen Versicherungen sprichst Du? Durchaus möglich, dass es manche gar nicht oder nur gegen einen ordentlichen Aufpreis machen. Aber das kann (oder besser sollte) man vorab mit der Versicherung (bzw. mehreren Gesellschaften) bzw. dessen Ansprechpartnern absprechen.
Beste Grüße
Guido
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Wichtig bei den meisten Versicherungen ist die Angabe des jüngsten Fahrers.
Anmelden kann der Halter oder ein vom Halter Bevollmächtigter…