Hallo,
darf jemand mit einem „alten Führerschein“ (grau, über 30 Jahre alt) der bereits über 50 ist einen Autotransportanhänger fahren?
Das Zugfahrzeug hat ein Leergewicht von ca. 1300, zulässiges Gesamtgewicht von ca. 1700 kg, zulässige Zuglast 1500 kg.
Der Autotransportanhänger hat ein Leergewicht von ca. 700 - 800 kg, die Ladung (ein Kleinwagen) ca. 700 kg.
Habe verschiedene Beschränkungen und Besonderheiten gelesen aber viele Quellen berichten von unterschiedlichen Dingen.
Kennt jemand eine offizielle Seite dazu oder weiss ob dies zulässig ist?
Gruss und Dank
Desperado
Nachtrag: Wer darf einen Autotransportanhänger
es geht vor allem darum dass der Autotransportanhänger ein sehr hohes zulässiges Gesamtgewicht (ca. 2,5 t) hat, aber das Realgesamtgewicht nur 1,5 t beträgt. Was zählt hierbei?
Gruss
Desperado
hi
darf jemand mit einem „alten Führerschein“ (grau, über 30
Jahre alt) der bereits über 50 ist einen Autotransportanhänger
fahren?
ja - mit dem grauen Führerschein (muss man übrigens noch NICHT über 50 Jahre alt sein ;o) ) nd der dort eingetragenen Klasse 3 darf man KFZ/LKW bis zu 7,5 t incl. einachsigem Anhänger (Doppelachse = 1 Achse)
Das Zugfahrzeug hat ein Leergewicht von ca. 1300, zulässiges
Gesamtgewicht von ca. 1700 kg, zulässige Zuglast 1500 kg.
Der Autotransportanhänger hat ein Leergewicht von ca. 700 -
800 kg, die Ladung (ein Kleinwagen) ca. 700 kg.
bleibt man locker unter den 7,5t
Kennt jemand eine offizielle Seite dazu oder weiss ob dies
zulässig ist?
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Geset…
Gruß H.
Hallo,
es geht vor allem darum dass der Autotransportanhänger ein
sehr hohes zulässiges Gesamtgewicht (ca. 2,5 t) hat, aber das
Realgesamtgewicht nur 1,5 t beträgt. Was zählt hierbei?
Selbst wenn das Gesamtgewicht zählen würde (was ich allerdings nicht glaube), ist das kein Problem.
Ich habe mich vor kurzem auch mit dem Thema beschäftigt und habe von verschiedenen Quellen die Info erhalten, dass das Gesamtgewicht incl. Anhänger bei mindestens 7,5T liegen darf, wie Hexerl schon schrieb. Oder waren es sogar irgendwas bei 12T (7,5T + Anhänger?)
Das sollte hier aber völlig egal sein, selbst wenn Du einen 3,5Tonner als Zugfahrzeug hast.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
darf jemand mit einem „alten Führerschein“ (grau, über 30
Jahre alt) der bereits über 50 ist einen Autotransportanhänger
fahren?
Darf er fahren, da sein FS bis 7,49t gilt.
Auch ein „junger“ darf das ziehen, wenn das Leergewicht des Zugfzg. min. das ZG des Anhängers hat und die Kombination nicht 3,5t überschreitet !
gruß
dennis
Nachtrag
Hallo,
Auch ein „junger“ darf das ziehen, wenn das Leergewicht des
Zugfzg. min. das ZG des Anhängers hat und die Kombination
nicht 3,5t überschreitet !
gruß
dennis
Der „junge“ muß in der oben genannten Kombination nicht mal BE haben, B reicht !
Moin,
ja - mit dem grauen Führerschein (muss man übrigens noch NICHT
über 50 Jahre alt sein ;o) ) nd der dort eingetragenen Klasse
3 darf man KFZ/LKW bis zu 7,5 t incl. einachsigem Anhänger
(Doppelachse = 1 Achse)
Also ich darf mit meinem alten Kl.3 LKW bis 7,5t + 1-achsigem Anhänger (Tandemachse) bis 11t, also ingesamt 18,5t fahren. Der alte Kl.3 entspricht C1E CE79, wobei das CE79, welches die Beschränkung auf 12t aufhebt, nur auf Antrag mit umgeschrieben wird. Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres muss der alte Kl.3 in den neuen FS umgetauscht werden um weiterhin Kombinationen über 12t zu fahren bzw. wo das Gewicht des Anhängers über dem des Zugfahrzeugs liegen darf. Ab dem 50. Lebensjahr behält die Berechtigung CE 79 nur Gültigkeit, sofern alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung absolviert wird.
Gruss Jakob
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Ja.
Hallo Desperado,
mit der alten Führerscheinklasse 3 ist bei >7,49 Tonnen gesamtem Zulasungsgewicht auf deutsch gesagt „Feierabend“. Man darf auch einen Anhänger ziehen. (sogar zwei gleichzeitig, wenn nicht alles länger als 18 Meter ist und der zweite Hänger eine Spurführung hat).
Mehr gibt es dazu einfach nicht zu kommentieren. Anders ist es bei den neuen Klassen B, B1 C und CE. Kommentare dazu bitte selber suchen.
Viele Grüße
acuario
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Hallo Jakob,
Danke für Deine Antwort, jedoch wollte ich nochmal nachfragen:
Im beschriebenen Fall würde das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ca. (2,5 - 3 t) das zul. Ges.gewicht des Zugfahrzeugs (1,7 t) überschreiten. Das Realgewicht des Anhängers (ca. 1,5 t) würde ähnlich wie das Realgewicht des Autos sein (mit 2 Personen auch ca. 1,5 t).
Mein Vater (über 50) hat seinen grauen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen lassen, von einem Extraantrag und einer medizinischen Untersuchung weiss ich nichts.
Muss das Realgewicht des Autos (d.h. mehr zuladen) nun das Realgewicht des Anhängers übersteigen damit mein Vater das Gespann ziehen darf?
Gruss und Dank
Desperado
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Moin,
dann hat er trotzdem die Klasse BE. Darf also Anhänger über 750kg ziehen.
Für BE und Anhänger gilt:
„Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse hinter KFZ der Klasse „B“ ,wenn die zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500kg übersteigen und, oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt.“
Gruss Jakob
Herrje, nicht schon wieder
Moin,
mit der alten Führerscheinklasse 3 ist bei >7,49 Tonnen
gesamtem Zulasungsgewicht auf deutsch gesagt „Feierabend“. Man
darf auch einen Anhänger ziehen. (sogar zwei gleichzeitig,
wenn nicht alles länger als 18 Meter ist und der zweite Hänger
eine Spurführung hat).
Das ist ja schon wieder so ein Mumpitz von Dir. Der alte Kl.3 war beschränkt auf 3 Achsen. Nun mach mir das mal vor, wenn Du 2 Anhänger ziehst. Klasse C1E berechtigt zum Führen von Zugfahrzeugen der Klasse C1 mit Anhänger, auch mehrachsig.
Das trifft aber nicht zu, solange es sich um einen umgeschriebenen C1E aus der Kl.3 handelt. Hiermit kann man (sofern CE 79) eingetragen) zwar weiterhin Züge über 12t fahren (bis 18,5t), ist aber weiterhin auf 3 Achsen beschränkt.
Deine Aussage ist somit nicht zutreffend.
Macht Dir das eigentlich Spass Unfug zu verbreiten?
Gruss Jakob
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