Wer darf einen Bandnamen verwenden?

Hallo, hier meine Frage

A, B und C spielen gemeinsam in einer Rockband mit dem Namen „Rock Fusion“, die Idee zu dem Namen stammte von A, B und C stimmten zu.
Alle drei spielen 1 Jahr zusammen ein paar Auftritte, machen auch Aufnahmen, veröffentlichen jedoch nie etwas.

Nach einiger Zeit bekündet B seinen Austritt aus der Band.
A fragt C, ob er mit ihm zusammen weiter machen möchte, C verneint dies jedoch.
A sucht sich nun neue Mitmusiker, mit denen er unter dem alten Namen „Rock Fusion“ Musik machen und auch auftreten möchte.
B und C erklären sich hiermit nicht einverstanden.

Ist die Verwendung des Namens durch A rechtens?
Können B und C gegen die Verwendung des Namens durch A vorgehen?

Danke schonmal für eure Antworten :smile:

Hallo iguazu !

Von diesem Namensrecht im weitesten Sinn habe ich keine Ahnung. Ich kann zu Deinen Fragen keine Stellung nehmen und keine beantworten.
Entschuldige - herzliche Grüße
Bernhard

Tut mir leid, keine Ahnung.

Hallo Iguazu,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich im Schutz geistigen Eigentums nicht auskenne. Rein gefühlsmäßig meine ich aber, dass B und C jedenfalls dann nicht widersprechen können, sie, einzeln oder zusammen nicht unter demselben Namen auftreten wollen.

Wie gesagt, die Auskunft ist hier rein gefühlsmäßig.

VG

HK

Sorry,
diese Frage übersteigt meine kenntnisse und Erfahrungen.

Grüße
Mr.timer

Lieber Iguazu

Entschuldige meine späte Antwort! Ich war vorgestern Abend und gestern anderweitig stark belastet.

Ich sehe keinen Grund warum B und C etwas gegen Dich unternehmen könnten, falls Du den Namen „Rock Fusion“ für Deine neu zusammengestellte Band benutzest. B und C werden weder geschädigt, noch entgeht ihnen ein Gewinn. Urheberrechte werden auch nicht verletzt, denn die Werke, welche mit B und C erstellt worden sind, bleiben als solche weiterhin geschützt.

B und C haben auch kein Recht am Namen aus dem Persönlichkeitsrecht. Ihr Name kommt darin nicht vor. Im Gegenteil, der Name ist recht allgemein gehalten. Wenn ich „rock fusion“ google, so finde ich allerlei Ergebnisse. Vermutlich ist Rock-Fusion eine Jazz-Stilrichtung.

Auch strafrechtlich sehe ich kein Problem. Du führst ja wohl nicht B und C als Mitwirkende auf. Täuschung, Fälschung, Betrug sind daher ausgeschlossen.

Eine Marke liegt auch nicht vor. Denn Ihr habt den Namen sicher nicht beim Deutschen Patent- und Markenschutzamt eintragen lassen. Durch den Gebrauch während nur einem Jahr und ohne Veröffentlichungen ist auch faktisch noch keine Marke entstanden.

So wie ich die Sache beurteile (ich bin kein Jurist), darfst Du den Namen weiterhin benutzen.

Gruss

Fetrimu