Hallo!
Vermietet der WG-Partner sein Zimmer vorübergehend weiter, ist dann auch ein - an sich völlig unbeteiligter - WG-Partner dazu berechtigt, den Meldeschein zu unterschreiben und erwachsen diesem daraus irgendwelche rechtlichen Folgen?
Danke für kurze Einschätzung!
Hallo,
Wohnungsgeber ist natürlich derjenige der die Wohnung bzw. WG-Zimmer „gibt“. Man lese dazu BMGVwV zu § 19 Abs. 1 BMG.
Konsequenzen:
es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nicht zur Aussstellung der Wohnungsgeberbescheinigung berechtigt ist. Es ist auch verboten, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Viel Gruß von Tara