Hallo, ich bin Vermieter, und in der Wohnung lebt ein verheiratetes paar mit einem Kind. Die Frau hat aber seit 6-8 Monaten ihren Bruder der 19 Jahre alt ist bei sich gemeldet beim Meldeamt und der wohnt auch da. Dürfen die das machen ohne mein Einverständnis oder noch schlimmer mein wissen. Er ist im Mietvertrag auch nicht eingetragen.
Hallo,
was steht im Mietvertrag bezüglich Untervermietung?
Ich schließe diese normal aus.
Gruß
David
kommt drauf an was im mietvertrag steht
ist anzeigepflicht bei einzug von familienangehörigen
sind die mieter im mietvertrag namentlich benannt
ist eine untervermietung genehmigungspflichtig
nach der zeit kann man nicht mehr von besuch sprechen
nun ist die frage worum geht es … erhöhung der nebenkosten, oder einfach ur ich möchte nicht übergangen werden
welche größe hat die wohnung…
grüße
margret
Untervermietung ist ausgeschlossen.
Ja ich möcht nur nicht hintergangen werden man könnte ja mal einmal anrufen um bescheid zu sagen oder sehe ich das falsch. Könnte ich die person abmelden, ohne das die gerichtlich vorgehen können?
Hallo,
da es sim eine Familienbande handelt können Sie dies zunächst nicht verbieten.Der Vermieter darf die Zustimmung wohl nicht verweigern, da es sich um enge Familienbande handelt und TE ja weiterhin dort wohnen will. Trotzdem müssen Sie nach § 553 BGB zustimmen bzw. gefragt werden. Sie müssen Auskunft über die Gründe erhalten und könnte naus wichtigen Gründen nicht mit dem Einzug einverstanden sein. Lesen Sie hierzu den Paragraphen.
MfG.
Hallo,
eine eindeutige Antwort kann ich nicht geben, evtl. ein Rechtsanwalt. Es gilt zu bedenken:
- Aufnahme weiterer Personen in den Haushalt müssen dem Vermieter zumindest angezeigt werden
- ob der Vermieter das verbieten kann? Hängt vom Einzelfall ab: Wohnungsgrösse, besondere Umstände bei den Mietern, handelt es sich (wie in Deinem Fall) um Familienangehörige, etc.
- solange Wohnung nicht ganz klar (!!) überbelegt, müssen schon andere eindeutige Gründe vorliegen falls Du den Bruder aus der Wohnung verbannen willst. Warum eigentlich?
Hallo,
grundsätzlich bedarf es immer die Zustimmung des VM, wenn ein weiterer Mitbewohner einziehen möchte. Dies betrifft auch einen Lebensgefährten ebenso die eigenen Kinder, wobei hier nur in gravierenden Ausnahmefällen eine Ablehnung erfolgen kann.
Ist die Wohnung groß genug, spricht nichts gegen eine Zustimmung (wobei die Mieter auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden sollten).
Vermutlich ist im MV eine Untervermietung untersagt, wo man den Mietern sogar die Kündigung aussprechen könnte. Ist die Wohnung zu klein, kann der VM auf den Auszug wegen Überbelegung bestehen.
Kann der Bruder lt VM dennoch bleiben, kann man die NK anpassen -jedoch nicht rückwirkend, aber bei der letzten Jahresabrechnung den Verteilerschlüssel berücksichtigen…
Hoffe meine private Antwort hat geholfen. Lg
Hallo, ich bin Vermieter, und in der Wohnung lebt ein
verheiratetes paar mit einem Kind. Die Frau hat aber seit 6-8
Monaten ihren Bruder der 19 Jahre alt ist bei sich gemeldet
beim Meldeamt und der wohnt auch da. Dürfen die das machen
ohne mein Einverständnis oder noch schlimmer mein wissen. Er
ist im Mietvertrag auch nicht eingetragen.
…fühle mich nur für mietrechts- nicht aber für vermieterrechtsfragen zuständig.
sorry, udo
meine Empfehlung - ließ selbst mal nach …http://www.gutefrage.net/frage/wohnung-an-1-person-v…
Meiner Meinung entsteht ein Mehrverbrauch und du kannst die NK erhöhen, natürlich nur wenn das gut geprüft ist.
Hallo,
nein,er darf nicht einfach dort wohnen.schauen Sie in dem Link ist das gut erklärt:http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…
Hallo,
wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist, kann der Bruder dort wohnen bleiben. Sofern er sich an die Hausordnung hält und das verheiratete Paar immer pünktlich zahlt, ist das kein Problem.
Aber: sofern Postionen in der Nebenkostenabrechnung nach Köpfen abgerechnet werden (zum Beispiel Wasser oder Müll), muss das berücksichtigt werden.
Schöner wäre natürlich, wenn das Paar vorher wenigstens bescheid gesagt hätte.
Viele Grüße
JB
Werter Fragesteller!
In einer Mietwohnung dürfen nur die Personen, die im Mietvertrag benannt sind, leben. Sollte sich dann doch eine Person mehr einstellen und dies über einen längeren Zeitraum,(über die Dauer eines Besuches hinausgehend)dann geht das nicht.
Begründung:
Es wird mehr Wasser verbraucht, es wird mehr Elektroebergie verbraucht, ein Mehr an Heizung kommt auch, die Aufwändungen der Treppenhausreinigung steigen. Sind die Nebenkosten auf m² oder auf Personen
bezogen?
Wenn auch eine Meldung beim Meldeamt vorliegt (reicht nicht), es muss der Mietvertrag geändert werden!
Sollte die Wohnung für 4 Personen nicht geeignet sein, dann können Sie eine fristgemäße Kündigung aussprechen.
Falls der Mieter das Argument einer Untervermietung nennt, dann kann er nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters dies tun.
Soweit meine Meinung zu Ihrem Problem; da ich kein Rechtsberater bin ist das auch nur eine Meinungäußerung.
Wenn Sie rechtlich abgesichert gegen Ihren Mieter vorgehen möchten, dann nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
Du kannst ihn soweit ich weiß beim Einwohnermeldeamt nicht abmelden.
Mieter zur Rede stellen, alternativ abmahnen/kündigen, je nachdem was Du vorhast.
Hallo,
normalerweise steht im Mietvertrag die Anzahl der Personen, für die die Wohnung vermietet wird. Ausserdenm sollte darin stehen, dass eine Untervermietung vom Vermieter zu genehmigen ist. Gegen eine vorübergehende Aufenthaltsdauer eines Verwandten oder eines Freundes von ca. 3 Monaten kann ein Vermieter nichts machen. Wenn dies jedoch zum Dauerwohnen ausgedehnt wird, kannst Du den Mieter zum sofortigen Auszug des Mitbewohners auffordern.
Du kannst sogar nach erfolgter Abmahnung dem Mieter fristlos kündigen.
Gruß
Udo
Moin,
ich gebe Vermietern keine Empfehlungen.
Gruß connection
Hallo,
das dürfen die nicht, es könnte sein, dass die Wohnung zu klein ist und damit eine Überbelegung vorliegt.
Sofern der Bruder dieser Mieterin bei ihr zur Untermiete wohnt, bedarf es auf jeden Fall der Zustimmung des Vermieters.
Viele Grüße
Llissy